Mindestsicherung

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grobs
Beiträge: 1
Registriert: 12.09.2013, 13:21

Mindestsicherung

Beitrag von grobs » 12.09.2013, 13:35

Hallo Community,

Ich bin mir nicht sicher, ob das jetzt das richtige Forum ist, aber ich wusste nicht so recht wohin mit diesem Thema.

Wir haben in unserer Runde letztes mal über die Mindestsicherung diskutiert, weil eine von unserer alte Schulkameradin anscheindend eine beantragt hat. Naja, auf jedenfall kamen wir dann auf die Vermögenswerte und wie man diese in Österreich überhaupt überprüfen darf. Man muss ja bei der Mindestsicherung offenlegen ob man ein Auto fährt, ein Sparbuch oder einen Bausparvertrag usw. hat.

Ich meine, da kann ja fast jeder, der kein Einkommen, Immobilie oder Auto hat, Mindestsicherung beantragen auch wenn er z.b. genug Geld auf dem Sparbuch hat. Man ist zwar gesetzlich dazu verpflichtet sein Einkommen offenzulegen aber dank dem Bankgeheimnis kann der Staat weder auf das Sparbuch noch auf den Bausparvertrag zugreifen? Liege ich da richtig?

Ist schon wahnsinnig was in Österreich wegen dem Bankgeheimniss alles verkehrt läuft!

LG



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