Gewerbeschein notwendig?

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blizzard7987
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Gewerbeschein notwendig?

Beitrag von blizzard7987 » 02.09.2013, 17:32

Hallo Community,
da ich nun erfolgreich meine Ausbildung abgeschlossen habe, und nun auf den Zivildienstantritt warte, wollte ich ein bisschen Geld dazu verdienen.
Ich wollte eine Art "Computer-Support" anbieten, da immer wieder Leute mit der Einrichtung oder Viren usw. zu kämpfen haben.

Benötige ich dafür einen Gewerbeschein?
Wenn ja, welchen?

LG



Jakob Leinsmer
Beiträge: 13
Registriert: 30.07.2013, 18:08

Beitrag von Jakob Leinsmer » 02.09.2013, 18:59

Für jene Tätigkeiten die in § 2 GewO aufgezählt sind, brauchst Du keinen Gewerbeschein. Da fällst Du aber sicher nicht darunter.

Für alle anderen Tätigkeiten, die selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, brauchst Du grundsätzlich eine Gewerbeberechtigung (§1 GewO).

Welchen Gewerbeschein Du brauchst, kommt darauf an, was Du genau machst.
Hier gibt es reglementierte Gewerbe. Dafür brauchst Du einen bestimmten Befähigungsnachweis (=Ausbildung, Prüfung, etc.). Diese sind in § 94 GewO aufgezählt (bspw.: Z 49. "Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik ).
Alles andere sind freie Gewerbe. D.h.: jeder kann sie grundsätzlich machen; man muss die Tätigkeit nur melden. Dann kriegt man auch schon den Gewerbeschein. Hier gibt es eine liste der freien Gewerbe: einfach googlen (aber: keine abschließende Aufzählung).

z.B. gibt es: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik. Darunter fällt: Software- und Systemwartung,etc. siehe: https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/p ... 40597.html

Damit solltest Du eigentlich das Auslangen finden!

Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 03.09.2013, 08:58

die Ausführungen sind völlig richtig.
Ich empfehle Dir noch eine kostenfreie Gründerberatung beim Gründerservice der WKO (in allen Bezirkshauptstädten), wo Du Dich auch noch hinsichtlich der weiteren Kosten, die mit der selbständigen Tätigkeit in Zusammenhang stehen (Sozialversicherung, ESt usw.) informieren kannst.

blizzard7987
Beiträge: 2
Registriert: 02.09.2013, 17:23

Beitrag von blizzard7987 » 03.09.2013, 15:16

Danke für eure Antworten!

Als ich noch Schüler war, habe ich ab und zu Nachhilfe (so wie sehr viele Kollegen auch) gegeben.
Zählt dies dann zu den freien Gewerben oder hätte man ebenfalls einen Gewerbeschein benötigt?


LG

Jakob Leinsmer
Beiträge: 13
Registriert: 30.07.2013, 18:08

Beitrag von Jakob Leinsmer » 03.09.2013, 15:31

Nachhilfe (Privatunterricht) ist eine Ausnahme und unterliegt nicht der Gewerbeordnung (§2 Abs 1 Z 12 GewO). Nachhilfe ist also weder frei noch reglementiert, sondern ganz aus der GewO draußen. Deshalb brauchst Du auch keinen Gewerbeschein.

(Versteuern hättest Du dein Einkommen aber grundsätzlich müssen)

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