Ausgangslage:
Ein Schwerbehinderter in Deutschland, Bezieher der Grundsicherung, Zwangsrentner, muss aus seiner derzeitigen Wohnung ausziehen, da der Vermieter verstorben ist und die Erben die Wohnung beanspruchen.
Er hat nun ein kleines Miethaus gefunden, das aber noch behindertengerecht umgebaut werden muss. Das Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt übernimmt nur einen Teil dieser Umbauarbeiten.
Ein Österreicher hat nun ein eigenes Konto zur Verfügung gestellt, auf das Helfer Spenden einzahlen können, mit denen dann die restlichen Umbauarbeiten finanziert werden. Geld darf man dem Behinderten nicht ausbezahlen, da er ja von der Grundsicherung lebt und die Spenden als Einkommen gewertet werden.
Meine Frage:
Kann der Österreicher, der das Konto für diese Spenden zur Verfügung stellt, rechtliche Probleme bekommen?
Hat der Schwerbehinderte rechtliche Probleme wenn man ihm die behindertengerechten Umbauarbeiten finanziert?
Danke!
