Hallo.
Mein Bruder, hatte ein Handy verkauft, dass der Käufer nicht erhalten hat.
Das Gerät kam nach knapp 14 Tagen zurück.
Der Käufer ging zur Polizei und machte eine Zeugenvernehmung zum vermutetem Betrug. Er sagt er habe keine Anzeige gemacht, und wenn er den Kaufbetrag (Geld) morgen zurück bekommt, wäre die Sache dann aber erlidigt. Meine Frage jetzt: Ist das eine Anzeige ? Der Käufer sagt nein, es ist noch keine Anzeige.
Freue mich auf Antworten. Danke!
Zeugenvernehmung zum vermutetem Betrug
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Ich denke, dass entweder Du oder der Käufer hier etwas "Missverstanden" hat.
Eine Zeugenvernehmung ohne Ermittlungsverfahren ist jedenfalls nicht möglich. Schließlich kann der Zeuge immer nur zu einem bestimmten Verfahren vernommen werden.
Das heißt: Entweder der Käufer oder jemand anderer hat Anzeige bei der Polizei erstattet oder die ganze Sache der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die Polizei ermittelt jetzt. (Anscheinend wegen Betrug). Und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde der Käufer als Zeuge einvernommen. Ohne Ermittlungsverfahren gibts auch keine Einvernahme.
Wenn der Staatsanwalt glaubt, dass eine Straftat vorliegt (hier § 146 StGB - Betrug), dann wird i.d.R. ein Strafverfahren eingeleitet.
Zur Info: Ein Anzeige wegen Betrug kann auch nicht zurückgezogen werden. Sobald ermittelt wird, liegt das weitere Geschehen ausschließlich in der Hand der StA.
Eine Zeugenvernehmung ohne Ermittlungsverfahren ist jedenfalls nicht möglich. Schließlich kann der Zeuge immer nur zu einem bestimmten Verfahren vernommen werden.
Das heißt: Entweder der Käufer oder jemand anderer hat Anzeige bei der Polizei erstattet oder die ganze Sache der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Die Polizei ermittelt jetzt. (Anscheinend wegen Betrug). Und im Rahmen des Ermittlungsverfahrens wurde der Käufer als Zeuge einvernommen. Ohne Ermittlungsverfahren gibts auch keine Einvernahme.
Wenn der Staatsanwalt glaubt, dass eine Straftat vorliegt (hier § 146 StGB - Betrug), dann wird i.d.R. ein Strafverfahren eingeleitet.
Zur Info: Ein Anzeige wegen Betrug kann auch nicht zurückgezogen werden. Sobald ermittelt wird, liegt das weitere Geschehen ausschließlich in der Hand der StA.
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