Baum auf Nachbars Grund

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JUSLINE
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Baum auf Nachbars Grund

Beitrag von JUSLINE » 28.11.2005, 10:04

Hallo!

Am Grund meines Nachbarn steht knapp beim Zaun ein riesen(!) Nadelbaum, wunderschön und knorrig, aber auch bedrohlich. Bei den starken Schneefällen sind nun 3 Äste (die selbst schon dick wie kleine Bäume sind) auf meiner Seite knapp neben dem Carport runtergekommen und haben den Zaun beschädigt.

- wer kommt für den Schaden auf?

- und vor allem: wer ist für die Beseitigung der abgebrochenen Äste zuständig?



Ein Ast hängt nun noch auf halber Höhe herum und kommt beim nächsten Wind runter. Meine Kinder will ich dort nicht mehr spielen lassen. Der Nachbar zwar hat schon mal angedeutet, ev. an die Entfernung zu denken, jammert aber immer über die Kosten.

- welche Versicherung zahlt, wenn da wirklich mal was sein soll?

- muß ich irgendwelche Vorsorgen treffen (auf drohende Gefahr aufmerksam machen...)?

- hat man irgendein Mitspracherecht, wenn der Baum so knapp beim eigenen Grund steht und durch herabfallende Äste eine Gefahr darstellt?



Viele Fragen...

Danke für Antworten ;-)






westwind
Beiträge: 6
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Baum auf Nachbars Grund

Beitrag von westwind » 30.11.2005, 14:00

hallo, ich hatte als besitzer eines grundstückes mit bäumen das problem, dass ich von der bezirksforstinspektion angeschrieben wurde sämtliche baüme zu entfernen. Grund: er hatte diese begutachtet und ein gefahrenpotenzial festgestellt. Ausgegangen ist dies vom Nachbarn, der mehr licht benötigt, nach einholung von information sind diese bäume nun gerodet. Information bekam ich von der presse-beilage zivilrecht wo u.a.steht: Wer einen Baum hat, muss sich das ganze Jahr über darum kümmern, dass von diesem keine Gefahren ausgehen. Tut er das nicht, und es entsteht dadurch ein Schaden oder wird gar jemand verletzt, muss er dafür geradestehen.Und das kann nicht nur teuer werden, sondern im Fall von Verletzten vor dem Strafrichter enden.

Eine Möglichkeit zur Selbsthilfe bei Untätigkeit des Baumeigentümers räumt §422 ABGB ein.

Diesen Artikel hat hr.Florian Asamer für die Presse verfasst



ich hoffe hier geholfen zu haben


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