als polizist ausgeben - versteckte kamera

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StyleForceOne
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als polizist ausgeben - versteckte kamera

Beitrag von StyleForceOne » 08.08.2013, 00:27

hallo,
wir drehen mit versteckter kamera für eine sendung bei okto und youtube und wir hätten einige geile ideen für clips...
wir könnten uns eine echte aktuelle uniform ausborgen!
wie schaut das rechtlich aus?
zb in "echt fett" verwenden sie auch original polizei uniformen für ihre gags..
zuerst die alte (bei den ersten staffeln) und dann auch die aktuelle (blaue)..

braucht man irgendwelche genehmigungen oder geht das auch so?
und macht es einen unterschied was man genau macht? zb polizei in ein schlechtes bild rücken illegal? oder polizeihandlungen wie auto aufhalten verboten?
lg



Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 09.08.2013, 19:29

Das unbefugte Tragen einer Uniform oder Uniformteilen an einem öffentlichen Ort ist gemäß Sicherheitspolizeigesetz iVm. Uniformschutzverordnung verboten und wird bei Zuwiderhandeln mit bis zu 500 € Verwaltungsstrafe geahndet.

Unbefugt trägt eine Uniform, wer nicht Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Sinne des Sicherheitspolizeigesetzes ist. Öffentlicher Ort ist jener Ort der für die Allgemeinheit frei zugänglich ist.

Da Dreharbeiten für eine versteckte Kamera erfahrungsgemäß an öffentlichen Orten stattfinden und es für die Allgemeinheit grundsätzlich auch nicht als "szenisch" erkennbar ist, ist es verboten, dort eine Polizeiuniform zu tragen.

Anders wäre es, wenn die Filmdreharbeiten mit einer erkennbaren Kamera, Drehbuch, etc. in einem abgesperrten Bereich (Zugang nur für Schauspieler) und mit Drehgenehmigung der jeweiligen Gemeinde/Magistrat erfolgen (z.B. SOKO Donau). Der "szenische Zweck" muss halt eindeutig erkennbar sein.

Was "Echt Fett" angeht, so bewegen sich die Darsteller meiner Meinung nach am äußersten Rand der Legalität. Der szenische Zweck ist keinesfalls erkennbar. Einzig, dass am Ende das Ganze aufgelöst wird erspart den Darstellern meist eine Anzeige. Auf den Humor bzw. das Verständnis der Leute würde ich mich aber heute nicht mehr verlassen.

Die unbefugte Durchführung von Anhaltungen, Kontrollen etc. ist übrigens Amtsanmaßung gemäß dem StGB und wird mit bis zu 6 Monaten Haft geahndet.

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