interessante Erbschaftsangelegenheit

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jotka
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interessante Erbschaftsangelegenheit

Beitrag von jotka » 11.07.2013, 11:14

Während der Verlassenschaftsabhandlung meines Vaters kam ein gemeinsames Sparbuch mit seiner Lebensgefährtin ans Tageslicht. Auf Nachfragen des Notars wurde vom weitschichtig verwandten „Sachwalter“ ausweichend reagiert und seinerseits die Einladung zu einem klärenden Gespräch nicht wahrgenommen.
Im Einantwortungsbeschluss wurde somit der Hälfteanteil des Sparbuches niedergeschrieben (Okt. 2011). Im Frühjahr 2012 wollte dieser „Sachwalter“ (der das Sparbuch zuerst angeblich nicht fand und jetzt aber hat) mit mir und meinen Geschwistern in einem persönlichen Gespräch uns ein Angebot machen und das Geld auszahlen - aber nicht 50:50. Dies begründete er mit allerlei Vermutungen.
Im Juli 2012 verstarb die Lebensgefährtin meines Vaters und vor kurzem wurde bei einer extra einberufenen Besprechung beim verlassabhandelnden Notar der Sachverhalt besprochen. Doch die Standpunkte blieben unverändert - wir bestehen auf die Auszahlung des Hälfteanteils, der ehemalige „Sachwalter“ bleibt bei seinen Vermutungen.
Was müssen wir nun tun, falls dieser „Sachwalter“ nicht zur Vernunft kommt und bei dieser Verlassenschaftsabhandlung das Sparbuch als alleiniges Eigentum der verstorbenen Lebensgefährtin angibt bzw. was hat in diesem Fall der Notar zu tun, der ja von diesem Gemeinschafts-Sparbuch Kenntnis hat?
Könnte nun der "Sachwalter", der das Sparbuch hat, dann mit seinem Einantwortungsbeschluss das Geld abheben, obwohl es ein Gemeinschaftssparbuch ist und ein (wie ich annehme) gültiger Einantwortungsbeschluss aus 2011 besteht? Macht er sich damit nicht strafbar? Müssen wir das Geld einklagen - aber bei wem und bis wann? Noch ist das Verlassenschaftsverfahren ja nicht abgeschlossen. Und wer weiss, vielleicht siegt ja doch noch die Vernunft.
Vielen Dank für Eure Antwort.



jotka
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wenn schon keine Ratschläge - vielleicht eine Empfehlung

Beitrag von jotka » 19.07.2013, 13:17

Verlassenschaftsangelegenheiten sind wie es scheint eine komplexe Angelegenheit und Ratschläge oder rechtliche Auskünfte sind nicht leicht zu geben.

Vielleicht kann mir jemand einen Rechtsanwalt im Raum Graz empfehlen, der sich auf dieses Thema spezialisiert hat.

Vielen Dank für Eure Empfehlung.

LG
jotka

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