Autowäsche am Privatgrundstück

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bosima
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Autowäsche am Privatgrundstück

Beitrag von bosima » 08.06.2013, 11:53

Hallo zusammen,

habe nun das Internet durchforstet nach der Antwort auf meine Frage:

Ist die Autowäsche am privaten Grundstück verboten?

Die einen sagen, ja weil Reinigungsmittel und Schmutz in den Boden/Kanal gelangen kann.

Die anderen sagen, was ist dann bei Regen bzw. mit den Reinigungsmitteln aus dem Geschirrspüler, etc. ?

Wäre um eine Antwort dankbar!



Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.06.2013, 11:58

Solange Sie das Auto auf Ihrem Grundstück waschen und dies nicht kommerziell ausgeübt wird, ist das idR auch nicht verboten. Möglich wäre, dass die Gemeinde Regelungen im Verordnungswege festgelegt hat. Das müssten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erfragen.

bosima
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Beitrag von bosima » 08.06.2013, 15:56

Hallo Manannan,

danke für deine rasche Antwort.

Angenommen, ein Nachbar macht ein Foto und erstattet Anzeige. Ist das rechtens und reicht das als Beweis?

In D ist das Autowaschen auf befestigten Bereichen mit Kanal angeblich erlaubt, hingegen bei unbefestigten Straßen nicht. Gibt es dazu in Österreich auch etwas?

Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.06.2013, 16:10

Dass Leute Fotos machen um andere bei Behörden zu denunzieren ist ja nichts Neues. Wenn er ein Foto von Ihnen macht ohne Ihre Einwilligung, dann verklagen Sie ihn!
Wäre natürlich interessant, was er Ihnen konkret vorwirft. Ein Verstoß gegen das Wasserrechtsgesetz liegt nach Ihrer Schilderung jedenfalls nicht vor.
Aber wie gesagt, erkundigen Sie sich noch bei der Gemeinde bzgl einer ev Verordnung.

bosima
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Beitrag von bosima » 08.06.2013, 18:46

Wäre das "Ein Verstoß gegen das Wasserrechtsgesetz liegt nach Ihrer Schilderung jedenfalls nicht vor." die einzige Möglichkeit, dass er etwas machen könnte, sofern es dazu eine Verordnung gibt, oder?

Der Verstoß wäre zudem ja auch nur gegeben, wenn ich auf einer Wiese gewaschen hätte oder? Wenn das auf betonierten bzw. gepflasterten Flächen passiert dürfte doch nichts dagegen sprechen.

Gibt es dazu eigentlich einen Paragraphen wo man auch dazu etwas lesen könnte?

Darf von mir niemand ein Foto machen, sofern ich nicht einwillige oder? Aber da gibts doch soetwas wie wenn ich nur Nebenteil und nicht Hauptteil bin darf er schon oder? Wie ist das wenn er im Geheimen fotografiert?

Vielen Dank für Ihre Informationen !!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 08.06.2013, 21:26

Das WRG enthält kein generelles Verbot. Abzustellen wäre dabei auf § 31 Abs 1, der eine allgemeine Sorgfaltspflicht für die Reinhaltung der Gewässer normiert.

Wie ich bereits ausführte, kann durch Verordnung auch anderes geregelt sein. Zudem ist auch auf etwaige landesgesetzliche Vorschriften zu achten. Auch hier kann durchaus ein Verbot vorliegen.
Aus welchem Bundesland kommen Sie?

bosima
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Beitrag von bosima » 09.06.2013, 12:40

Hallo Manannan,

ich komme aus dem Bundesland Salzburg, genauer aus Sbg Umgebung.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 09.06.2013, 15:34

Hallo!

Für viele Gemeinden in Salzburg-Land bestehen Schongebietsverordnungen. Sollte eine solche vorliegen, dann kann das Autowaschen auf Privatgrund durchaus und ausdrücklich verboten sein, sofern das Grundstück in das Schongebiet fällt.
Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde.

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