hallo,
ich hatte mit meinem ex-lebensgefährten ein gemeinsames konto.
nachdem es im minus war, haben mein ex und ich uns per mail geeinigt es jeweils zur hälfte zu decken.
ich habe meinen teil eingezahlt - er natürlich nie., konto blieb mit schulden offen.
während der trennungsturbulenzen habe ich vergessen die familienbeihilfe auf mein neues konto anweisen zu lassen und das geld wurde leider noch auf das gesperrte konto überwiesen.
mein ex hat das mitbekommen, noch versucht dieses geld auf sein neues konto zu überweisen(was natürlich fehlgeschlagen ist), hat dann den rest der schulden bezahlt und das konto schliessen lassen.
frage:
1. ist der überweisungsversuch eigentlich betrug?
2. hätte die bank die familienbeihilfe zur kontodeckung verwenden dürfen?
3. kann ich diese familienbeihilfe vom meinem ex zurückfordern?
Kontoüberzug
Zu 2.: Die Familienbeihilfe ist nicht einmal pfändbar, wenn ein Exekutionstitel vorliegt. Ich gehe daher davon aus, dass sich auch die Bank nicht damit befriedigen darf. Die Frage ist, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen, da nach der Auszahlung ja wieder ein Rückstand besteht.
Zu 3.: Nach der Vereinbarung mit Ihrem Ex steht Ihnen ein Betrag in der Höhe der Familienbeihilfe zu (ich gehe davon aus, dass Sie diese beziehen).
Zu 3.: Nach der Vereinbarung mit Ihrem Ex steht Ihnen ein Betrag in der Höhe der Familienbeihilfe zu (ich gehe davon aus, dass Sie diese beziehen).
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