Geschmacksmusterschutz

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Pemue
Beiträge: 1
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Geschmacksmusterschutz

Beitrag von Pemue » 03.03.2013, 10:05

Hallo,
vielleicht kann mir jemand was zu folgender Sachlage sagen:

Konkret geht es darum, was man überhaupt als Geschmacksmuster eintragen lassen kann. Erklärung an Hand eines Beispiels:

Eine Musikband veranstaltet eine Tour durch Deutschland. Hierfür möchte ich jetzt T-Shirt, Taschen etc. mit den Städtenamen, in denen ein Konzert stattfindet, bedrucken (ich weiß, das gibt es schon, aber ist das auch geschützt?).

meine Fragen dazu:


1) kann man hierfür überhaupt ein Geschmacksmuster eintragen lassen?

2) Ist "meine" Idee, Tournee Städte auf Druckerzeugnisse, also solches schon das Geschmacksmuster und somit geschützt und eintragungswürdig? Also unabhängig von Band und Tour.
oder ist jede Tournee für sich ein neues Geschmacksmuster?

3) wie ist das Geschmacksmuster geschützt? nur exakt so wie von mir vorgegeben bezüglich Farbe, Schriftart und Darstellung?
heißt, wenn ich die Tourdaten in roter Schrift Arial untereinander als Liste aufführe, kann jemand anders das dann in grün, in Times New Roman oder kreisförmig anordnen? oder spielt das keine Rolle?


Danke schon mal für Mühe mir zu antworten,

viele Grüße
Peter



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 17.04.2013, 03:09

Die Rechte als Urheber entstehen ganz natürlich mit der Herstellung des Werks, da braucht es keine Eintragungsbürokratie und ein Band-T-Shirt erreicht im Normalfall ohnehin die vom Gesetz geforderte Werkhöhe.

Wenn dann jemand Motiv und Idee des T-Shirts ohne Zustimmung verwendet - sofort Rechnung schreiben wegen Verwendung oder es setzt eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage.

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