Insolvenz: Schuldner bezahlte Quote nicht. Was nun, was tun?

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Argus
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Insolvenz: Schuldner bezahlte Quote nicht. Was nun, was tun?

Beitrag von Argus » 11.04.2013, 12:34

Kann das sein?: Über das Vermögen eines Schuldners wurde beim Handelsgericht Wien das Insolvenzverfahren eröffnet, welches in die Annahme eines Sanierungsplanes in Höhe von 20 % der Forderungen, zahlbar in 4 Raten, mündete. Leider habe ich davon nur die 1. Rate erhalten.

Dennoch posaunt der Schuldner nun in alle Welt, das Verfahren sei beendet (die anderen Gläubiger hat er dem Vernehmen nach befriedigt). Ich habe nach Ausbleiben der 2. Rate Exektuionsantrag gestellt (siehe Posting weiter unten).

Nun kann ich mir aber schwer vorstellen, dass ein derartiges Verfahren als abgeschlossen eingestuft wird, obwohl nicht alle Gläubiger befriedigt wurden. Oder doch? Wer kontrolliert das eigentlich? Der Insolvenzverwalter? Das Handelsgericht? Oder bleibt es schlicht dem Gutdünken des Schuldners überlassen, wem er bezahlt und wem nicht?

Da könnte ein Schuldner im Extremfall ja jedem Sanierungsplan zustimmen - und ihn dann gegenüber keinem Gläubiger einhalten. Dennoch würde das Verfahren abgeschlossen, ohne dass das durch Insolvenzverwalter/Gericht kontrolliert wird?

Kann es angehen, dass in solch einem Fall erneut Konkursantrag gestellt werden muss (4.000,- €)?

Bin schon auf Hinweise/Erfahrungen gespannt.



Hank
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Beitrag von Hank » 17.04.2013, 04:36

Wenn der Schuldner seine Obliegenheiten schuldhaft verletzt und dadurch die Befriedigung der Konkursgläubiger beeinträchtigt, so hat der Schuldner die mögliche Restschuldbefreiung verspielt und der Massstab für zumutbare Arbeit für angemessenen Erwerb wird noch strenger.

Argus
Beiträge: 8
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Beitrag von Argus » 17.04.2013, 10:17

@Hank

Danke, für Ihre Antwort. Allerdings ist es ja so, dass der Schuldner die Quote aller anderen Gläubiger erfüllt hat - nur MEINE nicht. Ich war bislang davon ausgegangen, dass in seinem solchen Fall das Konkursverfahren als nicht ordnungsgemäß abgeschlossen gilt und mehr oder weniger automatisch wieder auflebt.

Nach meinen bisherigen Auskünften heißt es aber, ich müsse in diesem Fall erneut den Konkurs beantragen, was mit Kosten von 4.000 Euro verbunden wäre.

Und DAS will mir nicht in den Kopf. Da müsste ja kein Schulder etwas bezahlen: Konkursverfahren wird eröffnet, ein Sanierungsplan ausgehandelt, dieser vom Schuldner nicht eingehalten - und für die Gläubiger heißt es "zurück an den Start"?

Der Betrieb des Schuldner ist aufrecht und erzielt Erträge.

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