Hallo zusammen, ich brauche mal einen Rat...
wir haben letztes Jahr im August 2 Fahrräde in Österreich gekauft. Diese beiden Räder weisen erhebliche Mängel auf, worauf hin wir Anfang Oktober beide reklamierten. Der Händler wollte die Abholung veranlassen und den Kaufpreis erstatten. Plötzlich ließ er aber trotz mehreren Versuchen der Kontaktaufnahme und Fristsetzung, nichts mehr von sich
hören. Anfang März meldete er sich doch noch und wollte nun die Abholung doch noch in die Wege leiten, allerdings sollten wir für die Verpackung sorgen (woher nehmen, denn wir haben beim Kauf keinen bekommen). Die Erstattung sollte dann per Überweisung von statten gehen. Mit diesen Bedingungen waren wir nicht einverstanden und haben einen Gegenvorschlag gemacht. Plötzlich kam eine Email: Nach Rücksprache mit dem Anwalt, sollen wir die Räder nun zu denen bringen, die checken die und geben uns dann das Geld in bar. Das blöde an der Sache ist nun, dass wir dazu one-way 500km fahren müssten. Ist es tatsächlich unsere Aufgabe die Bikes dort hin zu bringen? Wie sieht es mit
den Kosten und dem Zeitaufwand dafür aus? Wie seht ihr den Sachverhalt? Wie es in Deutschland läuft weiß ich, aber was österreichisches Recht angeht, hab ich keine Ahnung.
Herzlichen Dank für eure Hilfe,
Katharina
Reklamation nach Sachmangel
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