Hallo!
Habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Ehepaar besitzt ein Liegenschaft mit eingetragenem gegenseitigen Belastungs- und Veräußerungsverbotes. Im Zuge eines Privatkonkurses des Gatten wird der angebotene Sanierungsplan mit 20% von allen außer einem Gläubiger (A)akzeptiert und vom Gericht bestätigt.
Die Liegenschaft ist überschuldet (2 Banken im Grundbuch) und wird im Zuge des Konkurses ausgeschieden.
Gläubiger A fühlt sich benachteiligt und stellt eine Anzeige wegen Betrugs. Staatsanwaltschaft klagt beide diesbezüglich an.
Gattin deshalb, weil sie das Belastungs- und veräußerungsverbot unterschrieben hat bzw. im Konkursverfahren die Aufhebung nicht bewilligt hat.
Die Gattin hätte durch die Solidarhaftung bei den Banken bei Versteigerung der Liegenschaft nach Bedienung der (Banken)Gläubiger im 1. Und 2. Rang zwischen 50 und 100T Schulden und keinen Gegenwert=Liegenschaft.
Wäre sie verpflichtet gewesen, einer Veräußerung zuzustimmen, wohl wissend, dass dies ihr persönlicher finanzieller Ruin wäre und dies ebenfalls zu einem Privatkonkurs geführt hätte?
Danke für die Anregungen!
Privatkonkurs - Aufhebung Belast.- und Veräußerungsverb.?
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