Erpressung so hinnehmen?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
mighty1991
Beiträge: 3
Registriert: 14.03.2013, 20:52

Erpressung so hinnehmen?

Beitrag von mighty1991 » 14.03.2013, 21:03

Ich habe folgendes Anliegen: ich habe bis vorgestern in einem Sportnahrungsshop gearbeitet und wurde fristlos gekündigt, aus dem Grund: weil der Chef meint ich und mein Kollege haben ihn bestohlen, weil die Inventur vom letzten Jahr nicht gepasst hat. Mein Kollege hat vor 2 Wochen gekündigt. Ich habe zwar zugegeben, dass das mein Kollege und ich abgelaufene Produkte entwendet haben, damit es der Chef nicht mitbekommt (ich weiß es ist kein Kavaliersdelikt) weiters habe ich vor 2 Tagen ein Produkt, da ich den Schlüssel habe, genommen habe und wollte es am Samstag (an dem Tag wo ich arbeite) niederschreiben auf die umsatzliste und habe deshalb auch nichts dem Chef gesagt. Jetzt hat er das auf Video und meint ich bestehle ihn und hat mir bis heute 18 Uhr zeit gegeben ihm 5000€ Bar zu geben ansonsten zeigt er mich wegen Diebstahl an. Ich habe ihm die 5000€ gegeben, aus angst, dass er mich anzeigt. Weiters meint er er hätte mehrere Beweise, die ich aber nicht gesehen habe, bedeutet er hat mich erpresst. Was soll ich nun machen? Es so belassen oder was tun?



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 14.03.2013, 21:33

In Ihrem Fall orte ich Untreue (§ 153 StGB) bzw Veruntreuung (§ 133 StGB), deren Bestrafung durch tätige Reue (§ 167 StGB) aufgehoben wird.
Tätige Reue erfolgt durch vollständige Wiedergutmachung bevor die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von diesem Verschulden erfahren haben.
Wenn mit den € 5.000,00 der gesamte Schaden abgedeckt ist, ist die Sache zumindest strafrechtlich erledigt.
Mein Vorschlag: Lassen Sie sich über die € 5.000,00 jedenfalls eine Quittung geben. Sollte der Schaden Ihrer Meinung nach geringer sein, dann würde ich Ihnen zu einer Selbstanzeige raten. Anhand der Quittung können Sie die tätige Reue beweisen und Ihr Chef muss den von Ihnen tatsächlich verursachten Schaden beweisen.

mighty1991
Beiträge: 3
Registriert: 14.03.2013, 20:52

Beitrag von mighty1991 » 14.03.2013, 22:00

Manannan hat geschrieben:In Ihrem Fall orte ich Untreue (§ 153 StGB) bzw Veruntreuung (§ 133 StGB), deren Bestrafung durch tätige Reue (§ 167 StGB) aufgehoben wird.
Tätige Reue erfolgt durch vollständige Wiedergutmachung bevor die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von diesem Verschulden erfahren haben.
Wenn mit den € 5.000,00 der gesamte Schaden abgedeckt ist, ist die Sache zumindest strafrechtlich erledigt.
Mein Vorschlag: Lassen Sie sich über die € 5.000,00 jedenfalls eine Quittung geben. Sollte der Schaden Ihrer Meinung nach geringer sein, dann würde ich Ihnen zu einer Selbstanzeige raten. Anhand der Quittung können Sie die tätige Reue beweisen und Ihr Chef muss den von Ihnen tatsächlich verursachten Schaden beweisen.
wie schaut denn so eine selbstanzeige aus??? zeige ich mich da selbst an? danke Ihnen für die ausführliche antwort!

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 15.03.2013, 10:44

Sie können bei der nächsten Polizei die Anzeige machen oder diese auch selbst unter Schilderung des Sachverhaltes an die Staatsanwaltschaft übermitteln.
Zu einem Rechtsbeistand (Anwalt) würde ich Ihnen jedenfalls raten.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: LouisLover und 30 Gäste