Frage zu Schulunterrichtsgesetz

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MudVayne
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Registriert: 04.03.2013, 08:17

Frage zu Schulunterrichtsgesetz

Beitrag von MudVayne » 04.03.2013, 08:30

Guten Tag!

Ich habe mich hier im Forum angemeldet, weil ich Fragen zum Schulunterrichtsgesetz habe.
Kurz zur Info, ich gehe auf eine BHAS (Handelakademie) und besuche den 5. Jahrgang.
Leider musste ich die 5. Klasse wiederholen, aufgrund zwei "Nicht Genügend" im Abschlussjahr.

Nun habe ich gehört, dass ich in Fächern, in denen ich im Vorjahr mit "Befriedigend" oder besser beurteilt wurde, nicht erneut mit einem "Nicht Genügend" beurteilt werden kann.
Theoretisch heißt dass, ich könnte in allen Fächern, in denen ich mit "Befriedigend" benotet wurde, ein "Nicht Genügend" haben und mir könnte nichts passieren? Könnt ihr das verifizieren?

Wenn das nun der Fall ist, wie läuft dann die ganze Beurteilung ab? Werden die Noten vom Vorjahr und von diesem Jahr "gemischt"? D.h. hatte ich letztes Jahr ein "Sehr Gut" und heuer ein "Nicht Genügend", würde ich dann mit "Befriedigend" beurteilt werden? :D

Mein Fall: Ich wurde im Vorjahr in Betriebswirtschaft mit einem "Gut" benotet, heuer sehe ich allerdings kein Licht (sehr schwieriger Leher).
Des weiteren sieht es so aus als hätte ich ein weiteres "Nicht Genügend". (Das würde ich dann als Zusatz im Zuge der Matura ausbessern)
Geht das?

Danke schon mal im Voraus und ich freue mich auf eure Antworten

MfG :wink:



Sven Strassgschwandtner
Beiträge: 21
Registriert: 18.05.2011, 16:24

Beitrag von Sven Strassgschwandtner » 06.03.2013, 11:09

§ 25. (1) ..... Eine Schulstufe gilt auch dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn bei Wiederholen von Schulstufen das Jahreszeugnis in höchstens einem Pflichtgegenstand die Note „Nicht genügend” enthält und dieser Pflichtgegenstand vor der Wiederholung der Schulstufe zumindest mit „Befriedigend” beurteilt wurde.

Es schaut so aus, dass du zwar ein Nicht genügend im Zeugnis haben wirst, aber aufgrund des GUT im Vorjahr zum Aufstieg berechtigt sein solltest (bzw. zur Matura zugelassen). Ob dein 2. Nicht Genügend darauf Einfluss hat, solltest du mit deinen Lehrern besprechen!

Deine Theorie in allen Fächern, in denen du mit "Befriedigend" benotet wurdest, ein "Nicht Genügend" haben zu können und dir würde nichts passieren, ist hiermit falsifiziert ("höchstens ein Pflichtgegenstand")! :-)

MudVayne
Beiträge: 2
Registriert: 04.03.2013, 08:17

Beitrag von MudVayne » 06.03.2013, 12:38

Gut, vielen Dank für die Antwort. :)

MfG

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