Jugendgetränk

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Peter Steiner2
Beiträge: 1
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Jugendgetränk

Beitrag von Peter Steiner2 » 01.03.2013, 00:11

Hallo!

rein aus Interesse, aber wie kann es bei einer politischen Kundgebung wie etwa dieser: http://goo.gl/IrGr9 Freibier geben? Gilt die Gewerbeordnung in diesem Fall nicht und das billigste Getränk muss alkoholfrei sein?

LG, Peter



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 01.03.2013, 07:50

Der Link lässt sich nicht öffnen und daher pauschal folgende Auskunft:

Die Gewerbeordnung gilt nur dann, wenn eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht ausgeübt wird. Bei einer politischen Veranstaltung wird es an der Regelmäßigkeit und auch an der Ertragsabsicht scheitern. Sollte die Ausschank in Form eines Caterings erfolgen, so muss der Caterer eine entsprechende Gewerbeberechtigung haben.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (Landesgesetz!) insbesondere hinsichtlich der Ausschank alkoholischer Getränke, sind in jedem Fall zu beachten.

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