Notarkosten

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domes
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Notarkosten

Beitrag von domes » 17.02.2013, 22:28

Sachverhalt:
2 Personen haben ein Grundstück mittels eines Maklers erworben (Nutzgrund wurde in Bauland umgewidmet, mehrere Parzellen). Es wurde seitens des Maklers aufgrund von Kostenersparnissen ein Notar für die Durchführung des Kaufvertrages und Eintragung in das Grundbuch vorgeschlagen. Aufgrund der hohen Belastung der Grundstücke (mehrere Gläubiger) betrug der Zeitraum von Vertragsunterzeichnung und Eintragung ins Grundbuch mehrere Monate (16.03.2012 – 04.09.2012).
Laut Kaufvertrag Punkt Fünftens: „Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbunden Kosten und Gebühren aller Art haben die Käufer zu tragen. Die Kosten der Lastenfreistellung sowie der Treuhandabwicklung gehen zu Lasten der Käufer. Die aus Anlass der Vermessung des Kaufobjektes entstehenden Kosten und Gebühren aller Art haben die Käufer zu tragen.“
Nun wurden Kosten von € 2.300,32, davon 1.839,18 für die im Zeitraum vom 16.03.2012 bis 04.09.2012 der Kanzlei auflaufenden Kosten für die Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages, einschließlich aller damit verbundenen Eingaben und Arbeiten in Rechnung gestellt
Frage:
Die Formulierung weist eindeutig darauf hin, dass die Kosten vom Käufer getragen werden müssen, jedoch wird hier vermutet, dass es sich hauptsächlich um Kosten der Lastenfreistellung und Treuhandabwicklung handelt, welche wiederum dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden müssten. Besteht hier die Möglichkeit Einspruch zu erheben bzw. sind diese Kosten nicht überteuert?



MG
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Beitrag von MG » 17.02.2013, 23:03

Die Kosten, die der Notar maximal verrechnen darf, sind in einem Tarif geregelt und sind nach dem Wert , also dem Kaufpreis gestaffelt. Ohne detaillierte Angaben über Kaufpreis etc. kann man keine Auskunft geben. Sie können aber bei der Notariatskammer die Kosten überprüfen lassen.

Die Kosten der Treuhandabwicklung haben gemäß dem von Ihnen zitierten Vertragstext die Käufer zu tragen.

Ganz allgemein empfehle ich aber, vorab genaue Kostenvoranschläge einzuholen, aus denen auch alle damit verbundenen Leistungen ersichtlich sind. Nur so ist man vor unliebsamne Überrraschungen sicher.

mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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