Hallo!
Ich würde gerne meinen Nachnamen ändern. Das hat mehrere Gründe. Er ist relativ schwierig auszusprechen, 8 von 10 Leuten machen es falsch. Stört mich langsam ziemlich, jedes mal in der Arztpraxis ziehts mich innerlich schon zusammen.
Meine Eltern sind geschieden, ich habe den Nachnamen meines Vaters, mit dem ich seit vielen Jahren keinen Kontakt habe und der Name für mich zusätzlich eine Belastung darstellt.
Ich würde deswegen gerne den Nachnamen meines Großvaters annehmen.
Ich weiß, dass das ein Behörde entscheiden wird nach dem NÄG. Kann man dort mal nachfragen, ob das überhaupt möglich ist? Oder muss ich direkt den Antrag stellen und auf den Bescheid warten (und damit ggf. auch schon Kosten tragen, selbst wenn Bescheid negativ)?
Wie schätzt ihr hier die Chancen auf eine Bewilligung ein?
Danke für die Hilfe, lg
Namensänderung
Grundsätzlich kann eine Änderung des Familiennamens unter einer der folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Der bisherige Familienname wirkt lächerlich oder anstößig
- Der bisherige Familienname ist schwer auszusprechen oder schwer zu schreiben
- Der Antragsteller ist ausländischer Herkunft und will einen Familiennamen, der ihm die Einordnung im Inland erleichtert
- Der Antragsteller will einen Familiennamen, den er bisher in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat
- Der Antragsteller will einen Familiennamen, den er früher zu Recht geführt hat
- Der Familienname sowie der Tag der Geburt des Antragstellers stimmen mit den entsprechenden Daten einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann
- Der Antragsteller wünscht aus sonstigen Gründen einen anderen Familiennamen ("Wunschname")
...
Abgelehnt werden kann eine Namensänderung grundsätzlich auch aus den gleichen Gründen (z.B. neuer Name ist anstößig oder lächerlich; neuer Name ist schwer auszusprechen bzw. nicht gebräuchlich, ...).
Die Antragstellung auf eine Namensänderung erfolgt grundsätzlich schriftlich (formlos). Beizulegen sind Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lichtbildausweis sowie der Grund der Namensänderung.
Gebühren belaufen sich sofern ein gesetzlicher Grund vorliegt (z.B. bisheriger anstößiger Name) auf ca. 20,00 € oder falls kein gesetzlicher Grund vorliegt (bei "Wunschname") auf ca. 550,00€.
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann alternativ natürlich vorab auch telefonisch erreicht oder persönlich zur Beratung aufgesucht werden. Empfehle ich sogar, da in der Regel bei mündlichen Vorsprachen sowohl für dich als auch für die Behörde weniger Aufwand anfällt und man es sich mündlich besser ausreden kann als schriftlich (Die sagen einem sofort ob sich das Schreiben eines Antrages lohnt
).
- Der bisherige Familienname wirkt lächerlich oder anstößig
- Der bisherige Familienname ist schwer auszusprechen oder schwer zu schreiben
- Der Antragsteller ist ausländischer Herkunft und will einen Familiennamen, der ihm die Einordnung im Inland erleichtert
- Der Antragsteller will einen Familiennamen, den er bisher in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat
- Der Antragsteller will einen Familiennamen, den er früher zu Recht geführt hat
- Der Familienname sowie der Tag der Geburt des Antragstellers stimmen mit den entsprechenden Daten einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann
- Der Antragsteller wünscht aus sonstigen Gründen einen anderen Familiennamen ("Wunschname")
...
Abgelehnt werden kann eine Namensänderung grundsätzlich auch aus den gleichen Gründen (z.B. neuer Name ist anstößig oder lächerlich; neuer Name ist schwer auszusprechen bzw. nicht gebräuchlich, ...).
Die Antragstellung auf eine Namensänderung erfolgt grundsätzlich schriftlich (formlos). Beizulegen sind Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Lichtbildausweis sowie der Grund der Namensänderung.
Gebühren belaufen sich sofern ein gesetzlicher Grund vorliegt (z.B. bisheriger anstößiger Name) auf ca. 20,00 € oder falls kein gesetzlicher Grund vorliegt (bei "Wunschname") auf ca. 550,00€.
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde kann alternativ natürlich vorab auch telefonisch erreicht oder persönlich zur Beratung aufgesucht werden. Empfehle ich sogar, da in der Regel bei mündlichen Vorsprachen sowohl für dich als auch für die Behörde weniger Aufwand anfällt und man es sich mündlich besser ausreden kann als schriftlich (Die sagen einem sofort ob sich das Schreiben eines Antrages lohnt

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