Bankeinzug bei normaler Bankomatkartnezahlung im Geschäft

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Luki007123
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Registriert: 06.12.2012, 20:36

Bankeinzug bei normaler Bankomatkartnezahlung im Geschäft

Beitrag von Luki007123 » 06.12.2012, 20:49

Guten Tag,

Und zwar habe ich mir vor 1 1/2 Jahren bei einem großen Möbelhaus etwas gekauft und anschließend an der Kasse per Bankomatkarte gezahlt (also diese Karte in eines dieser blauen Bankomatkartengeräte gesteckt, meinen Code eingegeben, und die Zahlung bestätigt).

Einige Tage später war ich bei meinem Bankunternehmen, um alle Lastschriftverfahren auf meinem Konto zu checken (wegen eines anderen Falls, der mit diesem hier absolut nichts zu tun hat). Unter anderem sah ich auf dem Konto eine Lastschrift mit dem Namen UNBEKANNT. Da ich nicht wusste, woher sie kam und welchem Zweck sie diente löschte ich sie kurzerhand.

Heute bekam ich einen Brief von einer Inkassofirma per Post. Ich war besagtem Möbelhaus genau den Betrag schuldig (+ Inkassogebühren), den ich damals per Bankomatkarte gezahlt habe. Ich erkundigte mich erstmals bei der Bank, ob überhaupt etwas abgebucht worden ist. Sie sagten mir, dass sie keine Buchung von diesem Einkauf im Möbelhaus vorfinden konnten. Scheinbar wollten sie den Betrag von meinem Konto per Lastschrift abbuchen und zwar genau unter diesem "UNBEKANNT"-Namen, den ich gelöscht habe. Ich wusste das aber nicht und dachte Bankomatkartenzahlungen werden ganz normal ohne Lastschriftverfahren vom Konto abgebucht.

Meine Frage ist nun, ist das Vorgehen des Unternehmens zulässig? Und muss ich die Inkassogebühren zahlen, obwohl ich nicht wusste, dass das Geld per Lastschrift abgebucht werden soll, geschweige denn die Lastschrift unter dem Namen UNBEKANNT eingetragen war?

mfG



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 09.12.2012, 19:44

Am besten ist in so einem Fall stets, sofort Kontakt mit der Firma, also mit dem Möbelhaus aufnehmen und die Sachlage mit dem versehentlichen Löschen erläutern und natürlich umgehende Zahlungsbereitschaft signalisieren und am besten sofort zumindest eine Anzahlung folgen lassen.

Wenn Sie sich dann mit dem Möbelhaus geeinigt haben, können Sie das dem Inkassobüro anhand der Unterlagen mitteilen und dann werden sich auch die Verzugskosten auf ein Minimum beschränken lassen, weil die Inkassobüros sind ja an sich auch dazu da, saumselige Zahler auf Trab zu bringen...

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