Unklarheiten zu zwei Fällen des römischen Sachenrechts

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Michael H.
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Registriert: 25.10.2012, 16:21

Unklarheiten zu zwei Fällen des römischen Sachenrechts

Beitrag von Michael H. » 25.10.2012, 16:40

Sehr geehrte Damen und Herren,

Da ich mich seit kurzem mit dem römischen Sachenrecht befasse, bin ich auf zwei Sachverhalte gestoßen, die ich nicht beantworten kann. Beide befassen sich mit dem Eigentumserwerb durch Ersitzung. Ich hoffe, dass der eine oder andere begabte Jurist mir bei der Lösung dieser Probleme helfen kann.

1) Ago beerbt als suus heres den Brontes. In der Erbschaft nach Brontes befindet sich das Pferd Fulgur, das Brontes zwei Monate vor seinem Tod begonnen hat, zu ersitzen. Dass das Pferd der Cleo gehört, weiß Ago. Dennoch vermietet er das Pferd für acht Monate sogleich an Diana, die das Pferd auf ihrem Landgut verwendet. Nachdem Diana das Pferd an Ago zurückgestellt hat, steht es drei Monate im Stall des Ago. Cleo erfährt vom Besitz des Ago und vindiziert es.

Nun wäre meine Frage an Sie, ob Cleo damit Erfolg hätte.


2) Ago hat von Hermes eine Landwirtschaft geerbt, in der er unter anderem einen Ochsen vorfindet. Im November des Jahres 51 schließen Ago und Leo einen Kaufvertrag über den Ochsen ab. Im Jänner des Jahres 52 manzipiert Ago dem Leo das Tier und übergibt es ihm im Zuge der Manzipation. Ago und Leo wissen zu diesem Zeitpunkt nicht, dass der Ochse von Iris dem Hermes mit der Bitte überlassen worden war, das Tier während einer längeren Reise der Iris zu versorgen. Iris kommt von ihrer Reise im Oktober 52 zurück, findet den Ochsen bei Leo und verlangt ihn von Leo mit Hinweis auf ein Brandzeichen, das ihr Eigentum signalisiert, heraus. Leo verzögert die Herausgabe. Als Iris erneut eine Reise antreten muss, verkauft Leo im Februar 53 den Ochsen an Felix, dem er das Tier auch sogleich übergibt. Felix weiß nichts vom Auftreten und vom Begehren der Iris. Im März des Jahres 54 kommt Iris von der zweiten Reise zurück und findet den Ochsen bei Felix vor.

Nun wären bezüglich dieses Falles meine Fragestellungen bzw. Unklarheiten folgende:

Wie kann man den Ochsen sachenrechtlich beurteilen
a. im Februar des Jahres 52;
b. im Dezember des Jahres 52;
c. im März des Jahres 54?


Vielen, vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße



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