Insolvenzverfahren
Insolvenzverfahren
Stimmt das, dass die Sozialversicherung im Insolvenzverhfahren in Österreich eine Gläubigerstellung im ersten Rang hat? (das bedeutet, dass sie zuerst voll befriedigt werden muss, bevor der Rest des Vermögens an Gläubiger im zweiten Rang verteilt wird. )?
Im Konkursverfahren herrscht an sich Kommunismus, nämlich der "klassenlose Konkurs”, d.h. Gläubigergleichbehandlung.
Dies gilt jedenfalls für die unbesicherten Gläubiger ohne Pfandrechte oder Eigentumsvorbehalte, die sich mit der meist mickrigen Konkursquote bescheiden müssen.
Einen Unterschied wird es eventuell machen, ob der Betrieb weitergeführt wird oder nicht.
Die SV sind aber erfahrungsgemäß die gnadenlosesten, egal ob man was verdient oder nicht, man muss zahlen.
Wäre also konsequent, wenn die SV privilegiert und absonderungsberechtigt ist. Vielleicht den zuständigen Masseverwalter fragen.
Dies gilt jedenfalls für die unbesicherten Gläubiger ohne Pfandrechte oder Eigentumsvorbehalte, die sich mit der meist mickrigen Konkursquote bescheiden müssen.
Einen Unterschied wird es eventuell machen, ob der Betrieb weitergeführt wird oder nicht.
Die SV sind aber erfahrungsgemäß die gnadenlosesten, egal ob man was verdient oder nicht, man muss zahlen.
Wäre also konsequent, wenn die SV privilegiert und absonderungsberechtigt ist. Vielleicht den zuständigen Masseverwalter fragen.
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