Hallo!
Ich hätte eine Frage bezüglich eines Schreibens:
"... Es besteht aber noch ein Unterhaltsrückstand von EUR 981,09 (Zeitraum: 1.6.1995 bis 28.2.1996, d. s. 9 Monate á EUR 109,01) an Sie.
Da aber über das Vermögen Ihres Vaters das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde, wurde unter anderem dieser Betrag als Konkursforderung angemeldet.
Im eingeleiteten Abschöpfungsverfahren haben aber auf Grund der Rangfolge Quotenzahlungen ausschließlich an den Präsidenten des OLG Graz (Konkursforderung: EUR 14.673,22 vorrangig) zu erfolgen
Was heißt das für mich und dem Geld das mir zustünde ?
Vielen Dank schon im Voraus
Lg
Unterhaltsrückstand
Das heißt, dass Sie von den noch offenen € 981,09 nach Quote und Rang befriedigt werden. Der tatsächliche Erlös wird an die Gläubiger anteilig ausbezahlt. Je weiter hinten im Rang, desto schlechter die Aussicht überhaupt etwas zu erhalten.
Sollte dennoch etwas für Sie übrig bleiben, dann können Sie die Restforderung abschreiben.
Zu klären wäre allerdings, ob Unterhaltszahlungen vorrangig zu befriedigen sind.
Sollte dennoch etwas für Sie übrig bleiben, dann können Sie die Restforderung abschreiben.
Zu klären wäre allerdings, ob Unterhaltszahlungen vorrangig zu befriedigen sind.
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