Kellertüre aufgebrochen - Vermieter verwehrte Zutritt

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schikimikinici
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Kellertüre aufgebrochen - Vermieter verwehrte Zutritt

Beitrag von schikimikinici » 12.10.2012, 14:02

Hallo, ich habe eine Frage mein Lebensgefährte und ich wohnten im Haus seiner Mutter. Da das Verhältnis zu seinen Eltern eskalierte und sie nach 11 Jahren mit der delogierung gedroht haben, sind wir vor Ende der Frist ausgezogen! Nur beim Auszug hat sich sein bruder so tolle Sachen erlaubt wie Einfahrt versperren, Haus zu sperren, Kellertüre zusperren, damit wir nicht zu unseren sachen kommen!

Da mein Lebensgefährte zu dem zeitpunkt im Ausland war, haben mir meine Eltern geholfen endlich aus diesem irrenhaus der Schwiegereltern auszuziehen! Er hat somit meinen Vater gebeten diese kellertüre aufzubrechen, damit wir zu unseren Sachen kommen!

Jetzt habe ich heute eine Anzeige im postkasten wegen Sachbeschädigung obwohl ich es nicht war...! Montag ist Vorladung bei der Polizei, denen ich das gleich erzählen werde und mein vater auch! Aber was passiert dann weiter?

wir werden seit jahren von diesen Leuten terrorisiert und die sind nur auf Streit aus und ich wünsch mir einfach endlich mal ein Ende!!!



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 12.10.2012, 21:43

§ 125 StGB ist erfüllt - allerdings nicht von Ihnen. Ihnen könnte in eventu Beitragstäterschaft vorgeworfen werden.
Nothilfe oder entschuldigender Notstand scheiden aus, da keine Gefahr in Verzug und behördliche Hilfe (Polizei) in Anspruch genommen werden hätte können.
Absehen von der Strafverfolgung wegen tätiger Reue ist auszuschließen, da die Anzeige bereits vorliegt. Besondere Milderungsgründe wie zB wegen bisheriger Unbescholtenheit oder aus achtenswerten Beweggründen etc wären denkbar (vgl § 34 StGB).
Das Strafverfahren würde nur bei tätiger Reue und Wiedergutmachung eingestellt. Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht wegen Geringfügigkeit einstellt, werden wohl diversionelle Maßnahmen (Geldbetrag, gemeinnützige Leistung, Probezeit oder Tatausgleich) zum Tragen kommen.

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