Halbweisenrente

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inas
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Halbweisenrente

Beitrag von inas » 07.10.2012, 10:49

Guten Morgen,
hängt die Höhe der Ausgleichzulage von meinem Einkommen ab und in wie fern?
Ich verdiene etwa 1.160 EUR und habe zwei minderjährige Kinder.
LG
inas



Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.10.2012, 20:45

Guten Abend!

Die Ausgleichszulage stellt lediglich den Differenzbetrag zwischen Einkommen und dem gesetzlichen Richtsatz dar. Somit hängt die Höhe der Ausgleichszulage vom Einkommen ab. Solange Ihr Einkommen unter dem Richtsatz liegt, solange gelten sie als sozial bedürftig. Bitte das jetzt nicht falsch verstehen, aber letztlich ist das der Grund, warum man Ihr Einkommen um die Ausgleichszulage erhöht oder eben nicht erhöht. Je höher das Einkommen, desto geringer die Ausgleichszulage. Übersteigt das Einkommen den Richtsatz, gebührt keine Ausgleichszulage.
Der Richtsatz beträgt in Ihrem Fall rd. € 810,00 (eigenes Einkommen) und erhöht sich pro Kind das Waisenpension bezieht um je rd. € 300,00 somit müsste Ihr Einkommen unter € 1.400,00 liegen. So wie Sie ihre Situation schildern, gebührt Ihnen eine Ausgleichszulage von mtl. rd. € 300,00 - aber das ist eben nur eine grobe Berechnung ohne Kenntnis der genaueren Faktoren.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, bei Ihrem Pensionsversicherungsträger einen Antrag auf Zuerkennung der Ausgleichszulage einzubringen.

inas
Beiträge: 27
Registriert: 25.12.2010, 18:37

Beitrag von inas » 08.10.2012, 17:56

Guten Abend,
zuerst danke für den Hinweis
1.180, 162,-, 147,-
Ich werde morgen noch anrufen, insbesondere, weil meine Stunden variieren können.
Eine Frage noch...ich habe zuviel an Ausgleichzulage für 2011 bekommen, weil mein Lohn etwas höher wurde...etwa 100,- EUR.
Jetzt bekommt mein Sohn nur die Hälfte der HWR, also 80,- EUR ausbezahlt.
Ist hard, weil wir somit 200,- EUR monatlich weniger haben.
Meine Frage ist...gilt diese 80,- EUR als aktuellen Pensionbezug?
Konkreter...wird 80,- EUR oder 160,- EUR zum aktuellen Familieneinkommen angerechnet?

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 09.10.2012, 08:22

Wenn Sie eine Ausgleichszulage beziehen, dann sind Sie verpflichtet, jede Änderung des Nettoeinkommens oder sonstige Umstände, die eine Änderung des Richtsatzes bedingen, innerhalb von 2 Wochen dem Pensionsversicherungsträger anzuzeigen. Eine Kürzung darf dann aber nicht soweit gehen, dass Sie dadurch wieder unter den Richtsatz fallen.
Es zählt das Netto-Familieneinkommen.

Ihre genaue Situation und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten einer finanziellen Verbesserung sind für mich ohne Kenntnis der Gesamtsituation schwer einzuschätzen.

Wenn Sie sich hier lieber von einer neutralen Stelle und nicht von der Pensionsauszahlenden Stelle beraten lassen wollen, kann ich Ihnen die Arbeiterkammer empfehlen.

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