Wieder unbescholten wenn bed. haftstrafe in beschränkung

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hannes125
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Registriert: 24.09.2012, 09:39

Wieder unbescholten wenn bed. haftstrafe in beschränkung

Beitrag von hannes125 » 24.09.2012, 09:45

Hallo,

ich hätte eine Frage, wenn man eine bedingte haftstrafe von 4 monaten bekommt und diese dann in die beschränkung geht und somit auf dem leumundszeugnis nicht mehr drauf steht, gilt man dann wieder als unbescholten?

Oder ist das nur dann der Fall, wenn sowas entgültig getilgt wurde?

Vielen Dank für die Antworten.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 30.09.2012, 04:49

Einem Arbeitgeber beispielsweise gegenüber müsste man an sich als unbescholten dastehen, weil in der Strafregisterbescheinigung ja nichts aufscheint, falls die Eintragung auf Antrag hin tatsächlich beschränkt wurde.

Sonst haben nur gewisse Behörden auf rechtskräftige Verurteilungen Zugriff, denen gegenüber gilt man weiterhin als bescholten und verurteilt. Aber wenn man sich eh nichts mehr zu Schulden kommen lässt, stellt sich die Frage ja sowieso nicht, oder?

Die vollständige Tilgung tritt allerdings erst mit Ablauf der Tilgungsfrist, mindestens 5 Jahre ein, d.h. sowohl die getilgte Verurteilung als auch die den Verurteilten betreffenden Daten werden automatisch aus dem Strafregister gelöscht und dann ist man wieder absolut unbescholten.

Aber bei gewissen Berufen muss man dann sowieso, egal ob abgelaufen oder nicht, über sein Vorleben verbindlich mit Unterschrift Auskunft geben.

Weil was passiert, wenn man über die dunkle Vergangenheit noch den Mantel der Verschwiegenheit breitet, kann man täglich in Politik, Wirtschaft und Verwaltung erleben. Danke für meine Meinung.

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