Es geht um ein Einfamilienhaus das ich von meinen Eltern geschenkt bekommen habe. Laut Schenkungsvertrag haben im gesamten Gebäude meine 4 Geschwister ein "Wohnungsgebrauchsrecht auf Anforderung", ist nicht im Grundbuch eingetragen. Für Betriebskosten etc. komme ich auf.
Meine Frage: Was genau könnte ich als alleinige Eigentümerin mit diesem Wohnhaus machen? Darf ich das auch benutzen wenn ich möchte, könnte ich darin jemanden mit meiner Genehmigung wohnen lassen solange noch ein Zimmer für meine Geschwister frei bliebe? Oder muss ich es Zeitlebens lang sozusagen "freihalten"?
liebe Grüße
