Ich habe mal eine Kurze Frage an die Versicherungsfachleute:
Ich habe hier einen feuerbasierten Haftpflichtschaden in der Wohnung (Wasserpfeifenkohlen auf Teppich/Fussboden).
Der Gutachter der Versicherung war da, hat auch das Gutachten uebermittelt und die Versicherung das ganze auch schon abgesegnet.
Ich habe den Schaden zusammen mit einem Kollegen nun repariert, die Versicherung weigert sich nun allerdings mir die davor berechnete Nettoschadenshoehe zu zahlen.
Zitat
[... Teil 1] kann zum Zeitwert auf Nettobasis entschaedigt werden. Hinsichtlich einer Beschaedigung des Bodens ist dies nicht moeglich, bzw. handelt es sich hier um einen Reparaturschaden, welchen wir in der pauschalen Entschaedigung im Rahmen einer Eigenreparatur beruecksichtigt haben. Wir weisen darauf hin, dass dieses Angebot unpraejudiziell zu verstehen ist.
Stattdessen haben die vom Nettoschaden gleich nochmal 500 Euro abgezogen (500 statt 1000 Euro Netto fuer Reparaturen, aus-und einraeumen, Fussboden 4 mm Schleifen und versiegeln). Der geschaetzte Arbeitsaufwand durch die Versicherung waren 40 Stunden ohne Material, Werkzeug etc.
Kann/soll ich dagegen Einspruch einlegen oder habe ich da dann schlechte Karten?
Vielen Dank,
Patrick