Hallo,
ich bin neu hier und würde gleich mal Eure Meinung zu folgender Angelegenheit benötigen:
Ich bin in einem (gemeinnützigen) Verein mit Sitz in Österreich.
Nun hat sich der Vorstand dieses Vereines geändert ohne das die Mitglieder informiert wurden!
Es wurde somit sämtliche Formalregeln, welche auch in den Statuten geregelt sind, nicht eingehalten:
- keine Information an die Mitglieder das eine Versammlung stattfindet
- keine Tagesordnung
- keine anwesenden Mitglieder
- uvm.
Der Vorstand besteht aus 4 Personen (Obmann, Obmann-Stv, Kassier, Schriftführer), wobei nur 2 Vorstandsmitglieder (Obmann und Schriftführer) bei der "Versammlung" anwesend waren. Die anderen 2 Vorstandsmitglieder wurden durch "neue Mitglieder" bei dieser "Wahl" ersetzt ohne darüber informiert zu werden.
Das überhaupt eine Wahl/Vorstandsänderung stattgefunden hat, wurde erst zufällig bei durchsicht des Vereinsregisterauszuges entdeckt.
Also meiner Meinung nach ist die Wahl ungültig! - Wie seht ihr das aus rechtlicher Sicht?
Des weiteren stellen sich mir die Fragen, wie die Mitglieder das nun am Besten angehen ohne das der Verein an sich Schaden trägt (Einspruchsfrist gegen die Wahl wären noch 6 Monate)?
Was sind rechtlich die Konsequenzen für die Vorstandsmitglieder???
Einer der verblieben Vorstandsmitglieder ist nämlich auch ein Bekannter der die Vorgangsweise nun bereut und sich bei den Mitgliedern auch entschuldigt hat, den will man intern jetzt auch nicht unbedingt in die "Pfanne hauen".
Und wenn die Wahl tatsächlich ungültig erklärt wird, ist dann automatisch der "Alte Vorstand" (Funktionsperiode wäre noch knapp 5 Monate gelaufen) wieder im Amt bis zur nächsten richtigen Wahl??
Wer kann die Wahl ungültig erklären??? Kann man das auch intern durch eine "neue Generalversammlung" klären oder muss man hier das Gericht/Schlichtungsstelle damit befassen???
Sehr viele Fragen zu einer heiklen Situation... würde mich über Antworten sehr freuen.
Frage zu Vereinsgesetz! - Vorstandswahl ungültig?Wie weiter?
Bei einer normalen Vorstandsumbildung muss lediglich eine gültige Wahlanzeige vorliegen, der eine Anzeige der Generalversammlung bei der Vereinsbehörde (Sicherheitsdirektion) vorausgegangen sein muss, die Behörde kommt aber nicht schauen, ob die Sitzung tatsächlich stattfindet.
In Österreich gibt es über 100.000 Vereine, viele davon sind reine Langzeit-Vorstandsvereine ohne richtige Mitglieder, meist mit öffentlichen Geldern subventioniert und meist mit keinem Plebiszit aus der Welt zu schaffen, rechtlich und finanziell also meistens bestens abgesichert...
Die Formalitäten den Vereinsbehörden gegenüber wie Anzeige der Generalversammlung oder Wahlanzeige werden nur pro forma voll eingehalten, meist werden nur die ominösen "ordentlichen" Mitglieder informiert und eingeladen, die "außerordentlichen" normalen Beitragszahler nicht und dann im stillen Kämmerlein neue Verhältnisse geschaffen: "Drüberfahren"...
Alles oft sogar noch statutenkonform, nur halt nicht unbedingt der Sinn eines demokratischen Vereines.
Ich würde also eine Sachverhaltsdarstellung an die Sicherheitsdirektion (meist im Landhaus eingerichtet) schicken, anrufen oder überhaupt gleich dort auftauchen, die Vereinspolizei ist da nämlich ziemlich streng, das wird sicher sofort geprüft, ob wirklich auch inhaltlich alles statutenkonform abgelaufen ist.
Vereins- und Versammlungsfreiheit ist nämlich ein hart erstrittenes Recht aus der Revolution von 1848, da können je nach Schwere der Übertretung hohe Verwaltungsstrafen fällig werden.
Und je nach dem ob die selbsternannten Vorstände schuldhaft einen konkreten Schaden für den Verein bzw. die Mitglieder verursacht haben, können sie dann auch privat für Schadenersatz herangezogen werden.
hank

In Österreich gibt es über 100.000 Vereine, viele davon sind reine Langzeit-Vorstandsvereine ohne richtige Mitglieder, meist mit öffentlichen Geldern subventioniert und meist mit keinem Plebiszit aus der Welt zu schaffen, rechtlich und finanziell also meistens bestens abgesichert...
Die Formalitäten den Vereinsbehörden gegenüber wie Anzeige der Generalversammlung oder Wahlanzeige werden nur pro forma voll eingehalten, meist werden nur die ominösen "ordentlichen" Mitglieder informiert und eingeladen, die "außerordentlichen" normalen Beitragszahler nicht und dann im stillen Kämmerlein neue Verhältnisse geschaffen: "Drüberfahren"...
Alles oft sogar noch statutenkonform, nur halt nicht unbedingt der Sinn eines demokratischen Vereines.
Ich würde also eine Sachverhaltsdarstellung an die Sicherheitsdirektion (meist im Landhaus eingerichtet) schicken, anrufen oder überhaupt gleich dort auftauchen, die Vereinspolizei ist da nämlich ziemlich streng, das wird sicher sofort geprüft, ob wirklich auch inhaltlich alles statutenkonform abgelaufen ist.
Vereins- und Versammlungsfreiheit ist nämlich ein hart erstrittenes Recht aus der Revolution von 1848, da können je nach Schwere der Übertretung hohe Verwaltungsstrafen fällig werden.
Und je nach dem ob die selbsternannten Vorstände schuldhaft einen konkreten Schaden für den Verein bzw. die Mitglieder verursacht haben, können sie dann auch privat für Schadenersatz herangezogen werden.
hank




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