Eine Teleskopnacht unterhalb der Baumgenze - ungesetzlich?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
austronom
Beiträge: 1
Registriert: 22.08.2012, 10:26

Eine Teleskopnacht unterhalb der Baumgenze - ungesetzlich?

Beitrag von austronom » 22.08.2012, 10:43

Liebe Forummitglieder,
ich habe da eine sehr spezielle Frage. Ich bin Amateurastronom und fahre gerne in die steirischen Berge, um bei den dort guten Lichtverhältnissen (sprich: dunkler Himmel) astronomische Beobachtungen durchzuführen, mit Teleskop, Feldstecher sowie auch freiäugig von einem Schlafsack aus (man muss sich ja auch mal anwärmen).

Nun ist ja nach § 13 ForstG Abs. (3) das Lagern in der Dunkelheit in als "Wald" gewidmeten Gebieten (=praktisch alles im Bergland unterhalb der Waldgrenze) verboten.

Meine Frage ist nun, ob eine astronomische Beobachtungsnacht als ein "Lagern bei Dunkelheit" im juristischen Sinne gilt oder noch unter Abs. (1) , "Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten", fallen könnte.

clear skies
Norbert Steinkellner



Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 22.08.2012, 21:36

Ich würde sagen, ja.

Es gibt zwar dazu keine genaue gesetzliche Definition, aber "Lagern" bzw. "Lagerung" bedeutet sinngemäß, wenn diese nach den erkennbaren Umständen langfristig oder auf Dauer angelegt ist. Eine genaue zeitliche Grenze, ab wann es eine Lagerung ist oder nicht, gibt es nicht.

Meiner Meinung nach ist der Aufenthalt während einer Nacht (also ca. 10 Stunden) unter diesen Umständen sehr wohl als langfristig anzusehen, weshalb der Waldeigentümer um Erlaubnis zu fragen wäre.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 32 Gäste