Übergeberin will mich nicht im Haus

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Sandra Klein2
Beiträge: 2
Registriert: 06.08.2012, 11:20

Übergeberin will mich nicht im Haus

Beitrag von Sandra Klein2 » 06.08.2012, 12:02

Liebe Forums-Mitglieder,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Situation: ich bin mit meinem Partner seit ca. 4 Jahren zusammen. Seit ungefähr 1 1/2 Jahren bin ich bei ihm eingezogen.
Er hatte damals schon seine eignene Wohnung oben im Haus, seinen eigenen Haushalt.
Das Haus wurde anfang 2012 von seiner Mutter an ihn übergeben.

Die Mutter wohnt in der unteren Wohnung, und hat lebenslanges Wohnrecht für diese Wohnung, und kann den Garten und Gemeinschaftsbereiche mitbenutzen.

Leider gab es vor 2 Monaten einen heftigen Streit zwischen ihr und mir, da sie ständig versucht hat, ihren Sohn zu übergehen, und er wurde als neuer Eigentümer nicht ernst genommen. Kurzum: sich machte was sie wollte.

Seither stellt sie sich quer, und möchte sich mit mir auch nicht mehr versöhnen.
Vielmehr verlangt sie nun von meinem Partner, dass er mich aus dem Haus wirft, und bezieht sich hierbei auf den Übergabevertrag.
Darin steht, dass ihr Sohn sich dazu verpflichtet, Räumlichkeiten in dem Haus, nur mit ihrer Zustimmung und Unterschrift, von anderen Personen bewohnen lassen darf bzw. vermieten darf.

Jetzt frage ich mich ernsthaft, ob das sein kann, dass sie von meinem Partner verlangen kann, dass er mich rauswirft, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass er in seiner eigenen Wohnung, und in seinem eignen Haus, nicht selbst bestimmen kann mit welcher Partnerin er dort belebt und seine eigenen Räumlichkeiten benutzt.

Des Weiteren bin ich bereits vor der Übergabe, und vor dieser Vereinbarung (Übergabevertrag) bei ihm eingezogen. Ich frage mich, ob die Regelung, selbst wenn sie auch für die Partnerin des Sohnes gültig wäre, nun auch in diesem Fall noch zu befolgen wäre.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 11.08.2012, 06:34

Ein Vertragspunkt, der ein Zusammenleben mit einem Partner grundsätzlich verhindern soll, ist sittenwidrig. Der Sinn der besagten Vertragsbestimmung ist wohl eher der, dass das Haus von der Familie bewohnt bleibt.

Rechtlich hat die Schwiegermutter kaum Chancen sich durchzusetzen, außer es liegt nachweisbar eine Umgehung vor, d.h. Sie sind nur die Scheinfreundin und mieten unter der Hand von Ihrem Scheinfreund.

Die Frage wird aber sein, um was es der Schwiegermutter in Wirklichkeit geht - ein klassisches Motiv ist, dass Sie nicht gut genug für ihren Sohn sind, dass sie also eifersüchtig auf Sie ist. In so einem Fall wird sie Ihnen das Leben sowieso stets mit allen Mitteln schwer zu machen versuchen, die Möbel umstellen kommen usw.

In den meisten solcher Fälle hilft nur die Methode "Querschlag und Überraschung". Vielleicht beide einmal für unbestimmte Zeit in ein Hotel übersiedeln oder so, wichtig ist, dass Ihr Freund sein Leben lebt und nicht das seiner Mutter. Im schlimmsten Fall kann sie ihn sowieso nur auf den Pflichtanteil am Haus beschränken, enterben könnte sie ihn nicht.

LiGrü, HAnk 8) 8) 8)

Sandra Klein2
Beiträge: 2
Registriert: 06.08.2012, 11:20

Beitrag von Sandra Klein2 » 12.08.2012, 20:12

Hallo HAnk,

vielen Dank für Deine Antwort.

Okay, also dann bin ich mal froh, dass mir jemand das bestätigen konnte, dass diese Vereinbarung nicht für den/die PartnerIn des Übernehmers gelten kann. :D

Eifersucht vermutete ich bei ihr schon lange. Ich befürchte, dass sie jetzt eben mit dem Streit das 1. Mal einen Grund hatte sich offen voll gegen mich zu stellen. Es ist wirklich nicht mehr lustig. :roll:

Das mit dem Auszug für unbestimmte Zeit hatte ich auch schon im Kopf, damit sie mal alleine drüber nachdenken kann, dass sie sich ins eigene Fleisch schneidet, wenn sie so weitermacht.

Gruß
Sandra

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