Folgender Sachverhalt: Ich bin Musiker&Tonstudiobesitzer. Eine Firma hat ein Musikstück und ein Soundlogo von mir für den Werbeeinsatz in TV & Radio verwendet, ohne in diesem Zeitraum die Rechte dafür zu besitzen (in den 2 Jahren davor hatte das Verlagshaus die Recht über eine Werbeagentur (Zwischenhändler) korrekt erworben). Nun war der Zeitraum abgelaufen und die Firma hat sich die Freiheit herausgenommen meine Werke weiterzuverwenden - noch dazu ohne mich darüber zu informieren.
Der Einsatz im Rundfunk in dem Zeitraum ist beweisbar, ebenso dass Musik und Soundlogo von mir sind.
Ich möchte nun der Firma im Nachhinein eine Rechnung schreiben (der frühere Zwischenhändler spielt keine Rolle da er in besagtem Zeitraum die Rechte auch nicht mehr hatte).
Meine konkrete Frage:
Wie hoch darf die Rechnung maximal sein, damit sie juristisch in Ordnung geht und damit die Firma keine Chance hat sie nicht bezahlen zu müssen? Muss es der "branchenübliche Preis" sein (kann wohl nur durch Einsatz eines Sachverständigen eruiert werden) oder darf die Rechnung mehr ausmachen, solange der Preis nicht in die Definition des "Leistungswuchers" fällt, welcher meines Wissens nach ab dem Doppelten des "üblichen Preises" beginnt?
Über Feedback bin ich dankbar!
ps - es gibt denselben Sachverhalt öfter im Bereich der Fotografie, kann ich die Rechtslage in diesem Bereich auf meinen Bereich übertragen?
EDIT: Zudem werden solche Nutzungsrechte branchenüblich immer in ganzen Jahren vergeben. Die Firma hat sie nur ein Monat verwendet und wird mit Sicherheit plädieren dass sie deswegen nur ein Zwölftel bezahlen würde. Wie argumentiere ich am besten dagegen, reicht der Hinweis auf die Branchenüblichen Konditionen?
Nutzungsrechte "genommen" ohne zu zahlen
Als Businessman hätte ich geschaut, dass die Firma die Sounds möglichst lange verwendet...
Der in Rechnung zu stellende Preis richtet sich auf alle Fälle nach dem Betrag für die abgelaufenen zwei Jahre, da soll man nicht unnötig versuchen etwas herauszuschlagen, sondern eher erneut mit einem interessanten Angebot ins Geschäft zu kommen, weil offenbar war die Firma mit den Jingles zufrieden.
Niemand gibt gerne nach, wenn man mit rechtlichen Schritten oder so droht und gesalzene Rechnungen durch die Gegend schickt. Man sollte auch vorher versuchen herauszufinden, was der Grund für die längere Verwendung war, die Gesprächs- und Geschäftsbasis nicht unnötig aufs Spiel setzen, außerdem reden sich Garstigkeiten schnell herum.
Egal wie hoch die Rechnung ist, im Zweifelsfall steht man dann vor Gericht und muss einem Vergleich zustimmen, d.h. man kriegt 50% von der Rechnung und auf den Gerichts- und Anwaltskosten bleibt man auch sitzen. Außerdem hat der Richter sowieso ein Mäßigungsrecht, wenn das ortsübliche Maß überschritten wird.
Hank

Der in Rechnung zu stellende Preis richtet sich auf alle Fälle nach dem Betrag für die abgelaufenen zwei Jahre, da soll man nicht unnötig versuchen etwas herauszuschlagen, sondern eher erneut mit einem interessanten Angebot ins Geschäft zu kommen, weil offenbar war die Firma mit den Jingles zufrieden.
Niemand gibt gerne nach, wenn man mit rechtlichen Schritten oder so droht und gesalzene Rechnungen durch die Gegend schickt. Man sollte auch vorher versuchen herauszufinden, was der Grund für die längere Verwendung war, die Gesprächs- und Geschäftsbasis nicht unnötig aufs Spiel setzen, außerdem reden sich Garstigkeiten schnell herum.
Egal wie hoch die Rechnung ist, im Zweifelsfall steht man dann vor Gericht und muss einem Vergleich zustimmen, d.h. man kriegt 50% von der Rechnung und auf den Gerichts- und Anwaltskosten bleibt man auch sitzen. Außerdem hat der Richter sowieso ein Mäßigungsrecht, wenn das ortsübliche Maß überschritten wird.
Hank



Danke für das Feedback. Ich denke ich muss den Rahmen ein wenig genauer definieren, danke für den Input:
1 - Der Kunde war immer nur Kunde der Agentur, er hat Agentur gewechselt und ist jetzt Kunde einer anderen Agentur. Ich hatte nie ein direktes Geschäftsverhältnis und der Kunde hat keien Bedarf an meiner direkten Leistung deswegen gibt es kein Klima, dass ich zerstören würde.
2 - Die alten Rechnungen dürfen kein Anhaltspunkt für eine Nachverrechnung sein - denn ich weiss nicht einmal mit welchem Aufschlag die Agentur damals meine Rechte an den Kunden weiterverkauft hat. Ich hatte nie ein Geschäftsverhältnis mit dem Kunden und er kann sich deshalb nicht darauf berufen, dass eine Nachverrechnung maximal dieselbe Höhe haben darf wie die Rechnungen, die er zuvor an jemanden anderen (die Agentur) bezahlt hatte.
3 - Die Rechteverletzung ist bereit vorbei und sie dauerte 1 Monat. Die neue Werbeagentur des Kunden war nicht schnell genug die neue Werbelinie fertigzustellen, bevor die REchte an der alten (mit meinen Rechten) ausgelaufen waren. Deswegen hat der Kunde einfach versucht die Zeit unrechtmäßig zu überbrücken und zu hoffen, dass es niemand bemerkt.
4 - Ich verstehe die Tendenz nicht, mich als Starter von "Garstigkeiten" zu sehen. Wie in Punkt 3 erklärt, hat sich die andere Seite "garstig" verhalten und ich versuche nun zu meinem Recht und Geld zu kommen. Deswegen möchte ich herausfinden, was der gesetzliche Rahmen in diesem Fall zulässt - wie hoch meine Rechnung sein darf um bei einer Anfechtung zu bestehen. Es geht mir darum, auch auf Kosten eines potentiell für die Zukunft verlorenen Kunden, das maximum bei der "Trennung" rauszuholen, welches die Gesetze vorsehen.
Danke nochmals, grüße, FloMac
1 - Der Kunde war immer nur Kunde der Agentur, er hat Agentur gewechselt und ist jetzt Kunde einer anderen Agentur. Ich hatte nie ein direktes Geschäftsverhältnis und der Kunde hat keien Bedarf an meiner direkten Leistung deswegen gibt es kein Klima, dass ich zerstören würde.
2 - Die alten Rechnungen dürfen kein Anhaltspunkt für eine Nachverrechnung sein - denn ich weiss nicht einmal mit welchem Aufschlag die Agentur damals meine Rechte an den Kunden weiterverkauft hat. Ich hatte nie ein Geschäftsverhältnis mit dem Kunden und er kann sich deshalb nicht darauf berufen, dass eine Nachverrechnung maximal dieselbe Höhe haben darf wie die Rechnungen, die er zuvor an jemanden anderen (die Agentur) bezahlt hatte.
3 - Die Rechteverletzung ist bereit vorbei und sie dauerte 1 Monat. Die neue Werbeagentur des Kunden war nicht schnell genug die neue Werbelinie fertigzustellen, bevor die REchte an der alten (mit meinen Rechten) ausgelaufen waren. Deswegen hat der Kunde einfach versucht die Zeit unrechtmäßig zu überbrücken und zu hoffen, dass es niemand bemerkt.
4 - Ich verstehe die Tendenz nicht, mich als Starter von "Garstigkeiten" zu sehen. Wie in Punkt 3 erklärt, hat sich die andere Seite "garstig" verhalten und ich versuche nun zu meinem Recht und Geld zu kommen. Deswegen möchte ich herausfinden, was der gesetzliche Rahmen in diesem Fall zulässt - wie hoch meine Rechnung sein darf um bei einer Anfechtung zu bestehen. Es geht mir darum, auch auf Kosten eines potentiell für die Zukunft verlorenen Kunden, das maximum bei der "Trennung" rauszuholen, welches die Gesetze vorsehen.
Danke nochmals, grüße, FloMac
Klar, beim Geld hört sich die Freundlichkeit auf, das ist ganz normal, da braucht man keinen unnötigen Genierer haben, trotzdem soll man versuchen, diplomatisch zu bleiben...
Wir haben in Österreich Vertragsfreiheit, d.h. man kann fast alles ausmachen. Man müsste sich daher vor allem auch den Vertrag mit der Agentur anschauen, da gibt man sicher für wenig Geld viel Recht ab...
Wenn es so ist, wie Sie sagen, versuchen Sie mit der Firma persönlich in Kontakt zu treten und wenn das nichts nützen sollte, dann schreiben Sie der Firma einfach eine Rechnung, weil Ihre Musik verwendet wurde. Und wenn sie nicht zahlen, drohen Sie mit einer Mahnklage, das ist ein Formular zum Runterladen, ausfüllen und am Bezirksgericht abgeben.
Sie könnten sich aber auch am nächsten Amtstag am Bezirksgericht kostenlos anhand der Unterlagen von einem RichterIn informieren lassen, oder, falls am Gericht bereits Sommerpause sein sollte, könnten Sie einen Anwalt kontaktieren und um ein kostenloses Erstgespräch bitten. Vielleicht ist sogar Schadenersatz möglich oder eine andere Anspruchsgrundlage.
Das Internet kann nicht den Lokalaugenschein ersetzen, es sind ja nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und nicht zuletzt menschliche Fragen zu bedenken, es hängt also sehr viel von den konkreten Umständen und den konkreten handelnden Personen ab wie man am geschicktesten weiter vorgeht, um zu einer guten Lösung zu kommen.
Keep on rockin' in a free world! HAnk

Wir haben in Österreich Vertragsfreiheit, d.h. man kann fast alles ausmachen. Man müsste sich daher vor allem auch den Vertrag mit der Agentur anschauen, da gibt man sicher für wenig Geld viel Recht ab...
Wenn es so ist, wie Sie sagen, versuchen Sie mit der Firma persönlich in Kontakt zu treten und wenn das nichts nützen sollte, dann schreiben Sie der Firma einfach eine Rechnung, weil Ihre Musik verwendet wurde. Und wenn sie nicht zahlen, drohen Sie mit einer Mahnklage, das ist ein Formular zum Runterladen, ausfüllen und am Bezirksgericht abgeben.
Sie könnten sich aber auch am nächsten Amtstag am Bezirksgericht kostenlos anhand der Unterlagen von einem RichterIn informieren lassen, oder, falls am Gericht bereits Sommerpause sein sollte, könnten Sie einen Anwalt kontaktieren und um ein kostenloses Erstgespräch bitten. Vielleicht ist sogar Schadenersatz möglich oder eine andere Anspruchsgrundlage.
Das Internet kann nicht den Lokalaugenschein ersetzen, es sind ja nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und nicht zuletzt menschliche Fragen zu bedenken, es hängt also sehr viel von den konkreten Umständen und den konkreten handelnden Personen ab wie man am geschicktesten weiter vorgeht, um zu einer guten Lösung zu kommen.
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