Ist eine Vollmacht (z. b. für einen Versicherungsmakler) ohne Datum gültig? (bzw. ab wann bzw. wie lange)
Danke!!
Vollmacht ohne Datum gültig
Es gibt so etwas wie den Offenlegungsgrundsatz. - Das Handeln in fremdem Namen muss für den Dritten auch erkennbar sein; der Makler muss sich daher als solcher zu erkennen geben. – Die Vertretungsmacht muss, soll es sich um gültige direkte Stellvertretung handeln, offengelegt werden, also warum z.B. kein Datum dabeisteht.
Eine Sonderregelung gibt es für den Fall, dass dem Dritten, die Aufhebung der Vollmacht „ohne sein Verschulden unbekannt war”. Der vom falschen Vertreter in einem solchen Fall mit dem Dritten geschlossene Vertrag bleibt für den Vertretenen verbindlich und dieser (!) muss sich an den vermeintlich Bevollmächtigten halten, der (dem Dritten) die Aufhebung der Vollmacht verschwiegen hat.
Eine Sonderregelung gibt es für den Fall, dass dem Dritten, die Aufhebung der Vollmacht „ohne sein Verschulden unbekannt war”. Der vom falschen Vertreter in einem solchen Fall mit dem Dritten geschlossene Vertrag bleibt für den Vertretenen verbindlich und dieser (!) muss sich an den vermeintlich Bevollmächtigten halten, der (dem Dritten) die Aufhebung der Vollmacht verschwiegen hat.
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