Ablöse für gemeinschaftlich erworbene Güter

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hitradiooedrei
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Registriert: 27.05.2012, 09:24

Ablöse für gemeinschaftlich erworbene Güter

Beitrag von hitradiooedrei » 27.05.2012, 09:31

Werte Forumsmitglieder!
Seit knapp 6 Monaten hat sich meine jetzt ehemalige Lebensgefährtin von mir getrennt und bezieht demnächst eine eigene Wohnung. Sie ist auch nach wie vor bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet, was mit meiner Zustimmung erfolgt ist.
Nunmehr stellt sie, wie auch erwartet und teils berechtigt, finanzielle Forderungen für gemeinsam erworbene Güter wie eine Einbauküche sowie diverse andere Möbel. Ich bin gerne bereit einen realistischen Preis für diese Dinge zu bezahlen. Meine Fragen wären nun, ob man bei Möbeln wie Küche oder Couch eine jährliche Wertminderung von 10 % als realistisch betrachten kann.
Meine zweite Frage wäre wie verhält es sich rechtlich mit der Tatsache, wenn z. B. die Rechnung der Küche nur auf meinen Namen ausgestellt und auch von meinem Konto bezahlt wurde? Könnte sie rechtlich eine Ablösezahlung erzwingen?
Ich will jedenfalls eine gütliche Lösung erzielen, da der Streitwert eher gering anzusehen ist.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Antworten.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 02.06.2012, 05:02

Analog könnte man für die Beendigung einer Zweierbeziehung die Regelungen für die einvernehmliche Scheidung anwenden. Der Großteil der Ehen wird nämlich einvernehmlich geschieden, was nicht nur rascher geht, sondern meist auch die psychischen Belastungen der Beteiligten reduziert und die hohen Kosten streitiger Scheidungen vermeidet.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung ist u.a. eine schriftliche Einigung über die wesentlichen Scheidungsfolgen, vor allem natürlich in finanzieller Hinsicht und man braucht nicht zuerst mühsam über die anzuwendende Berechnungsmethode streiten, wichtig ist also auch in Ihrem Fall, dass man sich einigt und sich keiner hintergangen fühlt.

Ein Gerichtsprozess kann allerdings unabhängig von Streitwerten zu einer Entschärfung von Aggressionen führen, denn bevor man sich gegenseitig den Schädel einschlägt, ist es besser zu klagen, weil jemandem einen Prozess anhängen wird bereits als ziemlich schwerer Schlag erlebt, da braucht's dann meistens nichts mehr.

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