Guten Tag.
Ich hätte eine Frage bez. Kopierschutz von AGB's.
Ist es möglich für seine eigene Unternehmung, AGB'S einer anderen Unternehmung zu kopieren (unentgeltlich) um diese dann verwenden zu können, ohne dabei den illegalen Weg einzuschlagen?
Ich danke im Voraus für die Aufmerksamkeit und Hilfe.
mfg PaulM
Kopierschutz bei AGB's
Ich sehe es so: Fremde AGBs sind ganz sicher keine freien Werke im Sinne des Urheberrechts, sondern in solchen AGBs, wenn Sie gut formuliert sind, bildet sich die geistige Leistung des jeweilig zugrunde liegenden Geschäftsmodells ab.
Die Frage wird aber wohl zuerst die sein, welchen Sinn fremde AGBs für mein Unternehmen haben können, die sollten am besten eine Maßanfertigung durch einen Anwalt oder auch Notar sein. Die Sicherheit, die Anwalt/Notar bieten, kostet weniger als spätere teure Streitigkeiten.
Alle Urheberrechte, insbesondere das der Verwertung bleiben dem Urheber vorbehalten.Der Urheber kann anderen gestatten, das Werk auf einzelne oder alle dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen (Werknutzungsbewilligung). Auch kann er einem anderen das ausschließliche Recht dazu einräumen (Werknutzungsrecht).
Die Frage wird aber wohl zuerst die sein, welchen Sinn fremde AGBs für mein Unternehmen haben können, die sollten am besten eine Maßanfertigung durch einen Anwalt oder auch Notar sein. Die Sicherheit, die Anwalt/Notar bieten, kostet weniger als spätere teure Streitigkeiten.
Alle Urheberrechte, insbesondere das der Verwertung bleiben dem Urheber vorbehalten.Der Urheber kann anderen gestatten, das Werk auf einzelne oder alle dem Urheber vorbehaltenen Verwertungsarten zu benutzen (Werknutzungsbewilligung). Auch kann er einem anderen das ausschließliche Recht dazu einräumen (Werknutzungsrecht).
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