Hallo,
Ich wende mich an dieses Forum, da ich ein paar Fragen zu meiner aktuellen Situation habe. Und zwar geht es um meine Tochter, mit der ich seit sechs Jahren keinen Kontakt mehr hatte. Vergangenes Jahr hat sie - ohne mein Wissen - geheiratet. Natürlich war ich nicht zur Hochzeit eingeladen. Nun, ein paar Monate später, hat sie mich kontaktiert und fordert von mir ihr Heiratsgut. Meine Fragen dazu wären:
1) Bin ich verpflichtet ein Heiratsgut zu bezahlen, obwohl ich nichts von der Hochzeit wusste und auch nicht eingeladen war?
2) Wenn ja, wieviel werde ich in etwa bezahlen müssen? Gibt es da eine Richtlinie im Gesetz?
Danke im Voraus!
Heiratsgut zu bezahlen ein Muss?
Im ABGB gibt es imer noch den § 1220 der meiner Ansicht nach aus der Steinzeit herzurühren scheint, wonach Kindern, wenn sie über kein ausreichendes Einkommen verfügen eine Mitgift/Aussteuer/Heiratsgut der Eltern zusteht.
Die Höhe dieser Zahlung ist im ABGB nicht geregelt, es gibt im RIS allerdings eine Vielzahl von Entscheidungen.
Demzufolge steht Weiblein und Männlein eine Untersützung der Eltern in Höhe von ca. 25 - 30% des Jahresnettoeinkommens zu.
Weitere Sorgepflichten der Verpflichteten (Vater und Mutter) und Eigeneinkommen des Kindes sind hier natürlich zu berücksichtigen.
Ob Sie zur Hochzeit eingeladen wurden oder nicht spielt hier keine Rolle.
Wesentlich ist, ob sie gegen die Eheschließung der Tochter berechtigte Einwendungen haben.
Die Höhe dieser Zahlung ist im ABGB nicht geregelt, es gibt im RIS allerdings eine Vielzahl von Entscheidungen.
Demzufolge steht Weiblein und Männlein eine Untersützung der Eltern in Höhe von ca. 25 - 30% des Jahresnettoeinkommens zu.
Weitere Sorgepflichten der Verpflichteten (Vater und Mutter) und Eigeneinkommen des Kindes sind hier natürlich zu berücksichtigen.
Ob Sie zur Hochzeit eingeladen wurden oder nicht spielt hier keine Rolle.
Wesentlich ist, ob sie gegen die Eheschließung der Tochter berechtigte Einwendungen haben.
Danke für die rasche Auskunft! Zwei ergänzende Fragen hätte ich noch, wahrscheinlich wird man diese aber nicht pauschal beantworten können:
1) Wird das Jahresnettoeinkommen von mir und meinem Mann zusammengerechnet?
2) Was heisst "wenn die Kinder über kein ausrechendes Einkommen verfügen"? Wann beginnt "ausreichend"? Meine Tochter arbeitet in einem Betrieb und verdient ihr eigenes Geld. Wieviel weiss ich allerdings nicht, kann ich nur schätzen.
Danke vorab für die Mühe!
1) Wird das Jahresnettoeinkommen von mir und meinem Mann zusammengerechnet?
2) Was heisst "wenn die Kinder über kein ausrechendes Einkommen verfügen"? Wann beginnt "ausreichend"? Meine Tochter arbeitet in einem Betrieb und verdient ihr eigenes Geld. Wieviel weiss ich allerdings nicht, kann ich nur schätzen.
Danke vorab für die Mühe!
"wahrscheinlich wird man diese aber nicht pauschal beantworten können: "
Stimmt, da gibt es viele wenn und aber!
Vor allem fehlen hier die wichtigsten Infos um eine Einschätzung abgeben zu können:
- Ist Ihr Gatte auch der Kindesvater?
- Eigeneinkommen
- Einkommen Gatte
- Einkommen Kind
Ohne diese Infos ist eine Rechnung leider nicht möglich.
Stimmt, da gibt es viele wenn und aber!
Vor allem fehlen hier die wichtigsten Infos um eine Einschätzung abgeben zu können:
- Ist Ihr Gatte auch der Kindesvater?
- Eigeneinkommen
- Einkommen Gatte
- Einkommen Kind
Ohne diese Infos ist eine Rechnung leider nicht möglich.
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