Beschädigte in einem Konkursverfahren (Bitte um Hilfe)

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Barbara Walter
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Beschädigte in einem Konkursverfahren (Bitte um Hilfe)

Beitrag von Barbara Walter » 13.03.2012, 17:09

Hallo allerseits!

Ich habe vor über einem Jahr ein Auto gekauft, dass sich als ehemaliger Totalschaden herausgestellt hat. Den Autohändler haben wir geklagt, da er mir das Blaue vom Himmel heruntergelogen hat. Wir haben auch gewonnen. Theoretisch müsste er mir nun mein Geld (rund 6000 EUR) zurückzahlen und ich ihm das Auto zurückgeben. Allerdings ist er nun in Konkurs. Meine Anwältin sagt, dass ich nun nicht mehr von dem Urteil zurücktreten kann und durch die neugegebenen Umstände von einer Vollziehung absehen darf! Das heißt im Klartext: Ich bleibe auf dem Auto sitzen. Ich darf es nicht verkaufen, ich darf es nicht fahren. Ich sehe aber auch kein Geld. Lediglich meine Garage muss 30 Jahre lang (solange gilt das Urteil) herhalten, weil ich es als abgemeldetes Auto ja auch nicht auf der Straße parken darf. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass ich jemals etwas von meinem Geld sehen werde. Aber es kann doch jetzt nicht die Lösung sein, dass das Auto bei mir in der Garage verfällt? Da gehe ich ja doppelt leer aus: ich habe jetzt weder das Auto noch das Geld. Das kommt mir als Laie ziemlich unfair vor.
Ich hätte jetzt gerne eine zweite Meinung dazu gehört und freue mich über jeden, der mir etwas Genaueres dazu sagen kann!
Von der Versteigerung meines Autos hat mir die Anwältin abgeraten, da man da meist nichts herausbekommt (sie sprach von 200-300 Euro wenns schlecht läuft). :shock:



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 16.03.2012, 01:35

Konkurs usw. ist nicht nur vom Rechtlichen her eine ziemlich zahche Partie...

Voraussetzung jedenfalls für die Eröffnung eines Konkursverfahrens ist sowieso zuerst einmal ein die Kosten des Konkursverfahrens deckendes Vermögen, im Unternehmenskonkurs sind das ca. 4.000 Euro, oft ist nicht einmal das da, obwohl der Schuldner an sich mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Andererseits ist der Sinn des Konkursrechts ja die Sanierung des Betriebs (Arbeitsplätze und so), d.h. bei einem möglichen Zwangsausgleich könnte die Quote sogar höher für Sie und für alle ausfallen, mindestens 20%.

Bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens besteht eben allerdings Prozesssperre, d.h. Sie können gegen dieses Urteil aus erster Instanz kein Rechtsmittel einbringen und man kann also mM auch keine Exekution, also eine Versteigerung beantragen, weil das Auto zur Konkursmasse gehört.

Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen anmelden und dann gibt's irgendwann eine Gläubigerversammlung und da kann man den Rechtspfleger alles fragen.

Der zuständige Masseverwalter, meist ein ortsansässiger Rechtsanwält, prüft dann die wirtschaftliche Lage des Schuldners, die angemeldeten Forderungen, verwaltet und verwertet die Masse und verteilt den erzielten Erlös gleichmäßig an alle (unbesicherten) Gläubiger.

Es werden also alle Gläubiger gleich behandelt, d.h. es werden andere noch viel schlechter aussteigen als Sie.

Man soll sich seine Freunde usw. immer nach folgendem Prinzip aussuchen: Würde ich von dem oder der einen Gebrauchtwagen kaufen??

HAnk, 8) 8) 8)

selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 17.03.2012, 23:03

Ähem, lieber Juser Hank würde mal sagen, sie haben das Thema verfehlt!

Meines Erachtens nach kann die Fragestellerin ihren Anspruch im Insolvenzverfahren anmelden und auf eine gute Quote hoffen.

Völlig unklar sind mir Fragen der Posterin wonach sie 30 Jahre lang das Vehikel in ihrer Garage aufbewahren sollte.

Eher denke ich den Versuch an, das KFZ aus der Masse ausscheiden zu lassen, auf dem freien Markt zu verscherbeln, oder versuchen durch Reparaturen für den Eigengebrauch gängig zu machen.

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