Gutscheinwert

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Array
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Gutscheinwert

Beitrag von Array » 17.03.2012, 19:06

Ich habe einen Gutschein für alle Friseur in Stadt und Land Salzburg gewonnen. Auf diesem steht 30 € in Zahlen. Darunter steht dann "Wert: einhundert euro". Jetzt würde mich interessieren, wie das Ganze rechtlich aussieht, was zählt mehr die Zahl oder der Text "Wert: einhundert euro"?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.



Hank
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Beitrag von Hank » 24.03.2012, 18:57

Ich tät' sagen, es bedeutet, dass man 30 Euro zahlen muss und dafür eine Leistung für einhundert in Anspruch nehmen kann. Schlimm wäre es nur umgekehrt...
Fehlt nur noch, dass auf dem Gutschein "der Rechtsweg ist ausgeschlossen" steht...

Man muss sich den Gutschein aber genau anschauen, nämlich dahingehend inwieweit dieser den Eindruck eines Gewinnes hervorruft, weil je verwirrender der Gutschein oder so, desto leichter kann der Preis gerichtlich eingefordert werden, hängt aber auch davon ab inwieweit man als normaler Konsument die Sachlage schon vorher erkennen konnte.

Sie können ja den Gutschein bei der AK oder VKI auf unzulässige Bestandteile überprüfen lassen, vielleicht setzt es eine Abmahnung oder Unterlassungsklage,,,

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