Schülerrecht?

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Rene Kopeinig
Beiträge: 1
Registriert: 07.03.2012, 18:57

Schülerrecht?

Beitrag von Rene Kopeinig » 07.03.2012, 20:44

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zum Thema Schülerrecht.

Folgendes Szenario

Die Schüler haben 10 Stunden. Sie sitzen die siebente, die achte und die neunte Stunde unbeaufsichtigt ohne Lehrer in der Klasse, da der Lehrer der zuständig wäre krank ist und kein Ersatzlehrer anscheinend von der Direktion gefunden wurde gingen also die Schüler am Anfang der zehnten Stunde. Am nächsten Tag fordert der Klassenvorstand von den Schülern ein die Stunde, die sie früher gegangen sind nachzuholen.
Können sich nun die Schüler auf den § 50 SchOG Lehrer Absatz 1 berufn welcher besagt:"Der Unterricht in den Berufsschulklassen ist durch Fachlehrer zu erteilen.". Es war kein Lehrer vorhanden ergo war auch kein Unterricht. Haben die Schüler nun Recht damit das sie gegangen sind -da ja offesichtlich kein Unterricht war - oder haben sie nicht recht und müssen die Strafe absitzen?

Hoffe jemand weiß Rat
mfg René



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.03.2012, 04:58

Die Lehrer sind ja so etwas wie Ersatzerziehungsberechtigte (anstatt der Eltern) und erst mit Ende des Unterrichts laut Stundenplan bzw. dem vorzeitigen Beenden durch eine befugte Lehrperson und dem Verlassen des Schulgebäudes sind die Schüler wieder - je nach Alter - für sich selber verantwortlich bzw. eben wieder die Eltern usw. Also einfach gehen ohne zu fragen wird nicht gehen, den Arbeitsplatz kann man ja auch nicht so ohne weiteres verlassen, nur weil grad nichts los ist, oder?


Hank, 8) 8) 8)

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