Haftung bei Wohnungsbrand

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Anton Schachinger
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Haftung bei Wohnungsbrand

Beitrag von Anton Schachinger » 25.02.2012, 13:47

Hallo liebe Experten,

zwar habe ich bereits das Internet und auch dieses Forum nach Antworten zu meinen Fragen untersucht, alle wurden jedoch nicht beantwortet. Mich interessiert die Frage der Haftung nicht wegen eines akuten Vorfalls, sondern weil ich meiner älteren Nebenmieterin einen Wohnungsbrand durch Zigarette oder ähnliches durchaus zutraue und ich mir unsicher bin, wer für meinen Schaden (Wohnung selbst, Inhalt der Wohnung) aufkommt, wenn meine Wohnung und evtl das ganze Wohnhaus mit abfackelt.

Es handelt sich um einen Altbau mit ausschließlich Eigentumswohnungen. Das Gebäude ist mit einer Gebäudeversicherung versichert. Ich habe eine Haushaltsversicherung (inkl. Haftpflicht) abgeschlossen.

Was ich bisher glaube zu wissen: Es wird unterschieden in

1. nicht schuldhaft verursachter Brand (zB Küchengerät entflammt sich einfach selbst):
Die Gebäudeversicherung kommt für meinen Schaden auf, bis zur Versicherungshöhe.

2. schuldhaf verursachter Brand (zB mit Zigarette im Bett eingeschlafen):
Der Versursacher muss für meine Schaden aufkommen bzw. falls abgeschlossen, dessen Haftpflichtversicherung, bis zur Versicherungshöhe.

3. mutwillig verursachter Brand (zB überschüttet Wohnung mit Benzin und entzündet es)
Der Verursacher muss auf jeden Fall für meinen Schaden selbst aufkommen + Strafe.

Ist das soweit korrekt?

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

1. Wer auch immer für meinen Schaden aufkommen muss: Wie wollen die überprüfen, wie hoch mein Schaden tatsächlich ist? Ich könnte ja zB sagen ich hatte 1 Million Bargeld unterm Kopfkissen. (schwer übertrieben, aber Sie wissen, was ich meine). Oder ich hatte einen sündhaft teuren Anzug im Kleiderschrank. Wir läuft da der Schadenersatz genau ab? Muss ich da eine Liste erstellen mit allen Gegenständen, die in meiner Wohnung waren + Wert und dieser Gesamtwert wird mir dann ersetzt oder wie funktioniert das?

2. Im Fall von einem schuldhaft verursachten Brand: Was, wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat und er selbst auch fast kein Vermögen besitzt? Bleibe ich dann auf meinem Schaden sitzen? Wenn ja, dann mach ich mir ernsthaft Sorgen!! Kann ich mich gegen diesen Fall irgendwie absichern?

3. Was, wenn der Verursacher im Zuge des Brandes ums Leben kommt? Bleibe ich dann ebenfalls (wie bei 2.) auf meinem Schaden sitzen?

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße



Hank
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Beitrag von Hank » 26.02.2012, 02:11

Es fängt sich mit den allgemeinen Sorgfaltspflichten an, d.h. da Sie bereits Übles ahnen, müssen nunmehr alles Zumutbare unternehmen, um einen allfälligen Schaden zu vermeiden, alles andere wäre mindestens fahrlässig und im Schadensfall als Mitverschulden zu werten (vgl. Schadenminderungspflicht).

Wenn dann doch etwas passiert, ist im Zweifel der Schaden immer ohne Verschulden entstanden und jeder zahlt seinen Schaden selber.

Verschulden und die Zurechenbarkeit müssen durch Sachverständige festgestellt werden, der Schadenersatz hängt vom tatsächlich entstandenen Schaden ab, der selbstverständlich minutiös nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen ist.

Versicherungsverträge sind zwar Glücksverträge, aber wer mit Unglück sein Glück versucht, hat bei den Versicherungen meistens kein Glück, da müsste man schon ein Betrüger sein...

Anton Schachinger
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Beitrag von Anton Schachinger » 26.02.2012, 03:02

Vielen Dank für die Antwort zu meiner 1. Frage.

Gerne hätte ich auch noch Antworten zu meinen Fragen 2 und 3.

Hank
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Beitrag von Hank » 26.02.2012, 03:19

...dann wird wohl derjenige zahlen, der die mittellose und brandgefährliche Nachbarin fahrlässig unbeaufsichtigt weiter hat wohnen lassen...

Anton Schachinger
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Beitrag von Anton Schachinger » 26.02.2012, 03:43

Sagen Sie, was sollen diese Andeutungen bzw. erwarten Sie sich eigentlich? Soll ich ihr das Rauchen abgewöhnen oder jedesmal wenn sie im Bett raucht sie in den Schlaf wiegen?

Ich habe ganz normale Fragen gestellt. Schade, dass man hier keine normalen Antworten bekommt.

selina
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Beitrag von selina » 26.02.2012, 20:41

Meiner Meinung nach sind die Antworten von 'Hank' sehr seriös und den Fragen entsprechend erstellt worden!

Meine Ansicht zu Frage 2 +3:
Da Sie eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben wird diese für Ihren Schaden aufkommen, und dann versuchen im Regressweg den Betrag vom Verursacher zurückerstattet zu bekommen.

Beweispflicht des Geschädigten besteht natürlich.
Hat der Geschädigte bei Abschluss seiner Hausratsversicherung angegeben, dass er z.B. über eine wertvolle Briefmarkensammlung, Designerkleidung etc. verfügt, zahlt er eine höhere Prämie und somit ist diese auch versichert.

Da es nMn nicht machbar ist der Nachbarin das Rauchen abzugewöhnen würde ich umgehend den Deckungsumfang der Hausratsversicherung überprüfen (lassen).

Hank
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Beitrag von Hank » 04.03.2012, 09:24

Danke, Selina, habe mich tatsächlich (so wie immer) halbwegs bemüht...

Jedenfalls: Wenn man so einen "gefährlichen" Nachbarn hat, muss man das der Hausverwaltung, dem Hausmeister, den entsprechenden Angehörigen, dem Sozialamt usw. melden, vielleicht gehört die Frau besser in ein Pflegeheim - das ist keine versicherungstechnische Frage, sondern eine soziale.

Außerdem ist die Problemstellung in diesem Fall mM so wie in einem schlechten Drehbuch - das Pferd wird vom Blitz getroffen, der Reiter kriegt einen Herzinfarkt und zugleich in der ganzen Stadt Stromausfall...

Wir sind immer noch ein Sozialstaat, und für ganz schwierige Fälle wie ihn der Herr Schachinger herbeischreibt gibt's zur Not seit über 30 Jahren - "Licht ins Dunkel"...

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