Ich habe eine Frage bezüglich der Verwendung eines Bild als Hintergrund für einen Flyer einer öffentlichen Veranstaltung!
Das Bild wurde über eine Suchmaschine online von einer Website kopiert und soll farblich verändert als Hintergrund für einen Flyer dienen.
Ich habe mich erkundigt und erfahren, dass dies nur zulässig ist sofern eine Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt. Nun habe ich eine Anfrage an die obengenannte britische Website gesendet mit der Bitte um Erlaubnis zu Verwendung. Leider wurde mit bisher keine Anwort zugesandt.
Nun meine Frage: Darf man dieses Bild trotzdem verwenden?
Mit freundlichen Grüßen
Bild aus Internet für Flyer verwenden!
Grundsätzlich gilt Schweigen im bürgerlichen wie im Handelsrecht als Ablehnung und nicht als Zustimmung.
Ihr Flyer-Antrag ist als unbefristetes Anbot zu sehen, das durch Nichtannahme des Adressaten nach "angemessener" Zeit erlischt.
Nur unter besonderen Umständen kann Stillschweigen als Vertragsschluss gewertet werden, nämlich dann, wenn der sich nicht Äußernde nach Vertrag, Gesetz, nach der Verkehrssitte hätte reden/sich äussern müssen.
Klassisches Beispiel für stillschweigenden Vertragsschluss: Im Supermarkt wo man wortlos die Ware aufs Förderband legt und der Kassier wortlos das Geld nimmt.
Ihr Flyer-Antrag ist als unbefristetes Anbot zu sehen, das durch Nichtannahme des Adressaten nach "angemessener" Zeit erlischt.
Nur unter besonderen Umständen kann Stillschweigen als Vertragsschluss gewertet werden, nämlich dann, wenn der sich nicht Äußernde nach Vertrag, Gesetz, nach der Verkehrssitte hätte reden/sich äussern müssen.
Klassisches Beispiel für stillschweigenden Vertragsschluss: Im Supermarkt wo man wortlos die Ware aufs Förderband legt und der Kassier wortlos das Geld nimmt.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste