Schadenersatz Ski-Unfall, Rechtsprechung, Legal Aid

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Celia
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Schadenersatz Ski-Unfall, Rechtsprechung, Legal Aid

Beitrag von Celia » 31.01.2012, 20:08

Anfang Dezember bin ich nach Obertauern als Touristin zum Skifahren gefahren. Dort bin ich auf einer Piste abgestürzt und durch diesen Unfall habe ich schwere Knieverletzungen erlitten (Kreuz-, Seitenband- und Meniskusriss). Die Ursache des Unfalls war die Qualität der Schnee, die auf den Seiten der Piste größere "Bällchen" geformt hat, wo mein Ski "geblockt" wurde und das die Verdrehung meines Knies verursacht hat.
Später habe ich erfahren, dass damals das ganze Ski Resort Obertauern fast mit 80% künstlicher Schnee betrieben ist. Wie es unter Skifahrern bekannt ist, hat man bei künstlicher Schnee eine verschiedenes Verhalten bzw sollte man langsamer und vorsichtiger fahren. Leider gab es keinen relevanten Hinweis von der Ski-Liftgemeinschaft Obertauern beim Kauf der Liftkarte, dass es sich größere Mengen von künstlicher Schnee auf den Pisten befanden.

Die frage ist: hätte eine Klage auf Schadenersatz ex contracto gem. § 1295 ABGB wegen Verletzung der (vor)vertraglichen Aufklärungspflichten Aussichten auf Erfolg?

Wo findet man online Urteile?

Wie funktioniert die rechtliche Prozesskostenbeihilfe (Legal Aid) in Österreich? Ich bin Studentin ohne Einkommen.

Vielen Dank! :)



Celia
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Beitrag von Celia » 31.01.2012, 20:16

Mit "Prozesskostenbeihilfe" meine ich die Verfahrenshilfe der §§ 63 ff ZPO.

MG
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Beitrag von MG » 01.02.2012, 08:06

Vorab, gute Besserung und rasche Heilung!

Urteile und Gesetze finden Sie unter www.ris.bka.gv.at .

Schilehrer, die Ihnen Schi Fahren beibringen, in jedem Schiort.

Gerichte, die Ihnen für Ihren Fall Verfahrenshilfe bewilligen, hoffe ich, finden Sie nirgends.

mfG
RA Michael Gruner

Celia
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Beitrag von Celia » 01.02.2012, 09:11

Danke für ihre Meinung bezüglich Skifahren.

Gibt es vielleicht weitere Meinungen im forum in Bezug auf die Rechtsgedanken?

:)

selina
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Beitrag von selina » 01.02.2012, 20:39

Sie wünschen sich offenbar amerikanische Verhältnisse in Österreich!

Wenn dann an jedem Lifthäuschen ein Schild angebracht ist, dass der Anteil an Kunstschnee xy-Prozent beträgt, hat der Skiverkäufer einen Fehler gemacht (falsch beraten, zu kurz, zu lang etc.).
Und die Eigenverantwortung, das Tempo auf die Schneeverhältnisse (es war hinlänglich bekannt das Anfang Dezember massiv beschneit werden musste) und das eigene Können abzustimmen wird außer Acht gelassen.

MG
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Beitrag von MG » 02.02.2012, 07:28

Danke, Selina. Sie sprechen mir aus der Seele!

Celia
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Beitrag von Celia » 02.02.2012, 10:32

Herr MG sieht es sehr sentimental.

Danke fuer Ihre Antwort Selina. Was ist meine, ist dass die Verkáufer beim Einkauf darauf hinweisen koennten, dass es groessere Mengen von kuenstlicher Schnee auf den Pisten liegen. Touristen, die von weit weg kommen sind nicht in der Lage zu wissen, ob es am 10. Dezember in Salzburger Land genug geschneit hat oder nicht.
Und mein Mitverschulden erkenne ich selbstverstaendlich an. Aber ich sehe schon ein Verschulden auf Seiten des Ski-Resorts.

selina
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Beitrag von selina » 02.02.2012, 19:39

Guten Abend Celia,

auch wenn ich den Vorfall etwas anders sehe als Sie wünsche ich Ihnen eine rasche und komplikationslose Heilung der Verletzungen.
Damit ist Ihnen nämlich mehr geholfen, als einen Schuldigen zu suchen.

FranzUnwohl
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Beitrag von FranzUnwohl » 24.02.2012, 17:57

gute besserung, bevor sie ihre zeit "recht" vergeuden, hier einige jobadds!
ich liebe england: caveat emptor!

http://www.ninetofive.co.uk/

FranzUnwohl
Beiträge: 12
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Beitrag von FranzUnwohl » 24.02.2012, 18:02

...und im übrigen, wenn man jeden auf alles hinweisen muesste, wo ist das ende der Hinweispflicht! Können SIe sich das auch noch merken, das sie die Gemeinde daraufhingewiesen hat dass der Gehsteig in der Maroltingergasse 2cm höher als in der Marokkanergasse und 1 cm niedrieger als die Herrengasse!..........über leute wie sie will ich mich in der pension austoben! auf das freu ich mich heute schon!

Hank
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Beitrag von Hank » 25.02.2012, 22:43

Ich tät' sagen, die Sicherheit auf der Piste fängt auch mit der Wahl des richtigen Schis an.

Gefährlich sind die sog. "Carver", die sind nämlich breiter und kürzer als die klassischen untaillierten 2m Slalomski wie man sie früher hatte, man braucht beim Carven nämlich nicht mehr so viel Kraft beim Kurveneinlenken, dafür zieht der Schi bei der Richtungsänderung aber wesentlich mehr und die Bandln reißen schneller. Die meisten Kreuzbandrisse passieren heute nicht mehr durch Stürze, sondern durch Verschneidungen, unabhängig von der Schneeart.

Ideal für den gemütlichen Allroundfahrer ist der sog. (sanfte) "Rocker", dieser hat eine andere Biegelinie als der Carver, d.h. auch wenn der Schi im Schnee flach aufliegt ist er schon vor der Schispitze leicht aufgebogen und dadurch verlagert sich der Kontaktpunkt, also die Stelle am Ski, an dem die Kante zuerst mit dem Schnee in Berührung kommt und damit gibt es beim Einlenken kein aggressives Wegfahren des Skis mehr - ideal im Tiefschnee, wo man nur so über den weichen Untergrund surft oder im sulzigen Marmorschnee im Frühjahr oder auf harscher Kunstschnee- oder Buckelpiste wo es weniger Schläge auf die Skispitzen setzt.

Der Vorteil eines Schilehrers ist nicht nur die umfassende Beratung und Betreuung, sondern auch die Sachverständigenhaftung der Schischule, falls einem etwas passiert, wo nichts passieren sollte, z.B. auf Kunstschnee...

Hank Hinterseer 8) 8) 8) 8)

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