Freiwillige Feilbietungen

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Freiwillige Feilbietungen

Beitrag von JUSLINE » 12.01.2005, 16:07

Hallo Ihr Wissenden,



hier benötigt ein Piefke mal Hilfe.



In einem deutschen Rechts-Forum wurde gefragt, was eine "Freiwillige Feilbietungen" sei. "Feilbieten" ist bei uns in deutschland ja schon länger nicht mehr im allgmeinen Sprachgebrauch. Aber ins Neudeutsche übersetzt würde es bei uns "ein Kaufangebot ohne Zwang" bedeuten.

Eine Suche im Netz ergab, dass der o.g. Ausdruck in Österreich bei versteigerungen noch verwendet wird. Leider wurde ich aus den entsprechenden gestzestexten nicht schlau (zuviel Jura und zuviel österr. Begriffe).



Es wäre also nett, wenn hier jemand uns dummen Piefkes den Begriff mal verständlich übersetzen könnte. was bedeutet das genau?



mit besten Grüßen

Steffen B.




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RE: Freiwillige Feilbietungen

Beitrag von JUSLINE » 13.01.2005, 10:34

meine meinung



feilbieten = "feilschen" und anbieten

d.h. ein freiwilliges angebot wird gemacht - der kaufpreis ist jedoch nicht unbedingt fest,sonder es kann über die höhe "gefeilscht" werden

ist zumeist auf flohmärkt der fall ;-)



RH00


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RE: Freiwillige Feilbietungen

Beitrag von JUSLINE » 13.01.2005, 18:12

Hallo RHOO,

vielen Dank für die Antwort. So in etwa hatten wir uns der Sache bereits auch genähert.

Inzwischen haben wir über ein anderes Rechtsforum bei Euch eine nähergehende Info bezüglich "freiwilleges Feilbieten" bekommen. So ergab sich dann auch die Verbindung zu dem ursprünglichen Artikel (Versteigerung durch ein Gericht in Österreich).

mit besten Grüßen Steffen B.




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