Schlägerei - wer steigt besser aus?

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xmama
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Schlägerei - wer steigt besser aus?

Beitrag von xmama » 12.01.2012, 18:06

Folgender Fall: Zwei Männer beide alkoholisiert, pöbeln sich an und gehen auseinander ohne handgreiflich zu werden.

Nach ca. 20 min will Person A die Bar verlassen und entscheidet sich Person B ohne Vorwarnung ins Gesicht zu schlagen.

Person B geht zu Boden, während dessen flüchtet Person A.
Person B steht auf und rennt aus der Bar um Person A zu finden, gleich darauf findet Person B, Person A und schlägt ihm öfters ins Gesicht, Person B geht zu Boden und die Polizei trifft ein.

Person B fehlt ein Stück vom vorderen Schneidezahn, hat eine Gehirnerschütterung und ein blaues Auge.
Was soll Person B jetzt machen und wie steigt Person B bei der Sache aus?



Ildiko
Beiträge: 7
Registriert: 11.04.2011, 22:26

Beitrag von Ildiko » 13.01.2012, 17:42

Ich würde sagen das ist definitiv Körperverletzung, also könnte B Anzeige erstatten.

Allerdings ist mir ein Bisschen unklar, wer da jetzt wem nachgelaufen ist. Hat da A von B wohl auch ein paar Ohrfeigen kassiert???

Dann hat sich B also sicherlich auch nicht korrekt verhalten, allerdings wenn A keine Verletzungen davongetragen hat wird er ohne Beweis und ohne Zeugen nicht allzu viel ausrichten können. Dementsprechend stiege der verletzte B "besser" aus.

Es sei denn A hat in Notwehr gehandelt. Sieht bei der Schilderung aber eher nicht danach aus, eher nach "das zahl ich dir heim".

Allerdings nochmal: Bist du dir sicher dass du bei der aus-der Bar-nachlaufen-Aktion nicht A und B verwechselt hast???

cheefer4
Beiträge: 4
Registriert: 16.01.2012, 00:16

Beitrag von cheefer4 » 16.01.2012, 00:46

Also habe ich den Sachverhalt richtig verstanden?

A schlägt B.
B wird ein Teil eines Zahnes ausgeschlagen, er erleidet eine Gehirnerschütterung und hat ein blaues Auge.
A geht weg, B folgt ihm und schlägt A.
Die Polizei trifft ein.

"Was soll Person B jetzt machen und wie steigt Person B bei der Sache aus?"

Da es sich hier um ein Offizialdelikt handelt, braucht B gar nichts zu machen. Anzeige wird automatisch erstattet, die Polizei verfolgt die Straftat selbständig und auch ohne zutun von A oder B.

A hat sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht.
B hat sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht.

[Anm.: Notwehr scheidet hier jedenfalls aus, und kann nicht beanstandet werden.]
Was letztlich rauskommt bleibt abzuwarten, es gibt mehrere Möglichkeiten das Verfahren auch ohne Urteil einzustellen.

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