Wirtschaftsprüfung - Normierung Dauer der Abschlussprüfung

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Michael Lindenbauer
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Wirtschaftsprüfung - Normierung Dauer der Abschlussprüfung

Beitrag von Michael Lindenbauer » 26.11.2011, 17:00

Die maximale/minimale Dauer der Abschlussprüfung eines österreichischen Konzernabschlusses ist im österreichischen Gesetz mE nicht eindeutig normiert, jedoch durch die maximale Dauer der Aufstellung des Konzernabschlusses und die Feststellung begrenzt.

Aufstellung: max. innerhalb von 5 Monaten. § 244 (1) UGB iVm § 222 (1) UGB.

Feststellung in ordentlicher Hauptversammlung: spätester Termin innerhalb von 8 Monaten. § 104 (1) AktG. Informationen (Konzernabschluss uws...) für die Teilnehmer der HV müssen 21 Tage vorher bereitliegen.


Meine Frage ist jetzt: Kann die Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Bericht des Aufsichtsrates lt. § 96 (2) AktG gleichzeitig stattfinden?
Wenn nein: dann hätte AR wieder maximal 2 Monate Zeit -> max. Dauer für die Abschlussprüfung 10 Tage
Wenn ja: Wie soll er berichten, wenn der Abschluss noch nicht fertig geprüft ist.

Können meine Ansätze stimmen, oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.11.2011, 23:41

Mit Verlaub, wenn Sie schon so schwere Detailfragen für mögliche Spezialisten in Handels- und Unternehmerrecht stellen, sollten Sie sich vielleicht vorher fragen, warum der Gesetzgeber auch in diesem Fall nicht alles bis in kleinste Detail normiert hat, sondern auch dem Rechtsanwender einen gewissen Spielraum lässt. Ja, ja - der Rechtspositivismus...

Außerdem ist die Aufgabe des Aufsichtsrates nicht nur die Prüfung des Jahresabschlusses, sondern auch die Hauptversammlung über die eigene Jahrestätigkeit, Vorschläge zur Gewinnverteilung oder zur Lage des Unternehmens zu informieren und das kann aus Zeitgründen zweckmäßigerweise vor dem Prüfungsabschluss erfolgen - sagt doch irgendwie der Hausverstand, oder?


HAnk 8) 8) 8) 8)

Michael Lindenbauer
Beiträge: 2
Registriert: 26.11.2011, 16:47

Beitrag von Michael Lindenbauer » 29.11.2011, 10:44

Zuerst möchte ich mich mal für ihre Antwort bedanken. Die ganze Frage ist sowieso mehr theoretischer Natur als ein konkreter praktischer Anwendungsfall. Da für mich besonders börsennotierte Unternehmen von besonderem Interesse waren, erübrigt sich generell eine weitere Betrachtung, da der § 81 Abs. 4 BörseG diese obsolet macht.

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