Gleich direkt zum Thema:
Mein Arbeitskollege hat bei der Arbeit (Abendlokal) sein Telefon (iPhone4) aufgeladen und dabei in ein Glas gestellt.
Mein Glas Wasser stand etwas davon entfernt.
Irgendwann lag dann das Telefon im Glas mit dem Wasser, Telefon natürlich kaputt.
Er ist nun davon überzeugt das ich dafür verantwortlich bin und will das ich für den Schaden aufkomme. Er beteuert das er Telefon nicht in das Wasserglas gelegt zu haben und ist davon überzeugt das ich es war, obwohl ich nicht mal in der Nähe des Telefons war.
Nun meine Frage: kann ich in irgendeiner Form dafür belangt werden? Immerhin steht hier Aussage gegen Aussage, abgesehen davon waren ja auch noch andere Personen im Lokal und das Telefon war theoretisch für alle Gäste leicht zugänglich.
MfG
Telefon versenkt
Wo kein Kläger, da kein Richter - Ihrem Arbeitskollegen obläge in einem Zivilprozess wegen Schadenersatz die volle Beweislast , d.h. er müsste sich auch die ganze Action mit Rechnung schreiben und einklagen antun, was Zeit, Nerven und Geld kosten würde, sicher mehr als so ein iPhone wert ist.
Ein Mobiltelefon zum Aufladen allerdings in ein leeres Glas geben, noch dazu in einem Nachtlokal, ist an sich schon ziemlich fahrlässig. Wie aber kam das Wasser dazu?
Müsste man auch untersuchen, ob das Betriebsklima dabei eine Rolle gespielt hat, dann käme eine arbeitsrechtliche Streitigkeit heraus, die man bei der Arbeiterkammer, bei der Ihr Pflichtmitglied seid, betreiben könnte (Arbeitskollegenhaftung).
Wichtig ist, dass keine weiteren Schwierigkeiten, wie Handgreiflichkeiten oder Drohungen, die weitere Folge von diesem Fall sein werden, weil dann wäre man mit einem Fuß im Kriminal und dann würde die Staatsanwaltschaft die Wahrheit herausfinden müssen - war's Absicht oder Schicksal?
Hank

Ein Mobiltelefon zum Aufladen allerdings in ein leeres Glas geben, noch dazu in einem Nachtlokal, ist an sich schon ziemlich fahrlässig. Wie aber kam das Wasser dazu?
Müsste man auch untersuchen, ob das Betriebsklima dabei eine Rolle gespielt hat, dann käme eine arbeitsrechtliche Streitigkeit heraus, die man bei der Arbeiterkammer, bei der Ihr Pflichtmitglied seid, betreiben könnte (Arbeitskollegenhaftung).
Wichtig ist, dass keine weiteren Schwierigkeiten, wie Handgreiflichkeiten oder Drohungen, die weitere Folge von diesem Fall sein werden, weil dann wäre man mit einem Fuß im Kriminal und dann würde die Staatsanwaltschaft die Wahrheit herausfinden müssen - war's Absicht oder Schicksal?
Hank





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