Hallo,
ich hoffe hier Rat zu finden.
Folgende Situation:
Bei einer Person wurde im Sommer dJ die Diagnose paranoide Schizophrenie gestellt. Die Monate davor befand sich diese Person in einem psychotischen Ausnahmezustand und hat in diesem Zustand unzählige Verträge (Handy, Internet, Fitnesstudio) abgeschlossen und Schulden gemacht.
Ein Sachwalterschaftsantrag wurde im Juni angeregt und ist noch im Laufen - und wird wohl auch noch eine Weile dauern...
Die Person ist durch die Medikamente nun wieder halbwegs fit und eine Sachwalterschaft aus dem jetzigen Standpunkt auch nicht mehr notwendig.
Gibt es eine Möglichkeit rückwirkend alle Verträge und Schulden fallen zu lassen? Wegen Geschäftsunfähigkeit o.ä.?
Habt ihr Ideen wie wir mit dieser Situation weiterverfahren könnten?
Es ist ziemlich schwierig, da die Person in nächster Zeit sicher nicht arbeiten kann - und die Zahlungen wachsen den Familienangehörigen über den Kopf....
Ich bitte um Ratschläge!
Herzlichen Dank!!
Schizophrenie und Schulden
Das wär's, bei Überschuldung sich nachträglich auf Geschäftsunfähigkeit berufen - obwohl man sagt ja, Wirtschaft ist ein Spiel wo jeder mitspielt, aber keiner versteht es, siehe die permanenten Medienberichte über die diversen Schuldenkrisen dieser Welt...
Die Kaufentscheidungen Handy, Internet, Fitnessstudio lassen jedenfalls nicht auf eine verwirrte Person mit Oniomanie (= Kaufsucht) schließen.
Nur wenn die Vertragspartner aus übertriebener Geschäftstüchtigkeit offensichtliche Handicaps des Käufers ausgenützt haben, wären die Verträge wegen Sittenwidrigkeit nichtig, ansonsten müsste man sich um eine Kulanzregelung bemühen, d.h. mit den Firmen reden und verhandeln, z.B. über einen gewissen Schuldennachlass oder ein längeres Zahlungsziel.
Ohne wirklich zu arbeiten verdienten sich bisher nur Wertpapiermakler, Spekulanten und derlei ihr Geld - also vielleicht in diesen Bereich hin oder in Richtung Kosumverzicht sich umschulen lassen - im Gegensatz zu ganzen Staaten können Privatpersonen aber darüberhinaus auch in den Privatkonkurs gehen und so zwangsweise das Sparen lernen...
lg Hank

Die Kaufentscheidungen Handy, Internet, Fitnessstudio lassen jedenfalls nicht auf eine verwirrte Person mit Oniomanie (= Kaufsucht) schließen.
Nur wenn die Vertragspartner aus übertriebener Geschäftstüchtigkeit offensichtliche Handicaps des Käufers ausgenützt haben, wären die Verträge wegen Sittenwidrigkeit nichtig, ansonsten müsste man sich um eine Kulanzregelung bemühen, d.h. mit den Firmen reden und verhandeln, z.B. über einen gewissen Schuldennachlass oder ein längeres Zahlungsziel.
Ohne wirklich zu arbeiten verdienten sich bisher nur Wertpapiermakler, Spekulanten und derlei ihr Geld - also vielleicht in diesen Bereich hin oder in Richtung Kosumverzicht sich umschulen lassen - im Gegensatz zu ganzen Staaten können Privatpersonen aber darüberhinaus auch in den Privatkonkurs gehen und so zwangsweise das Sparen lernen...
lg Hank




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