Frage zu § 276 ABGB Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz

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ollnigg
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Registriert: 19.10.2011, 17:22

Frage zu § 276 ABGB Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz

Beitrag von ollnigg » 19.10.2011, 18:25

Sachwalterschaft/Fallbeschreibung:

War von Mai 2010 - Oktober 2011 auf freiwiliger Basis besachwaltert.
In dieser Zeit habe ich nur Notstand/Mindestsicherung erhalten -ging in diesem Zeitraum (bis heute) keiner Beschäftigung nach.

Mein Sachwalter hat am 6. Oktober bei Gericht einen Antrag auf Entschädigung gestellt, nachdem die Sachwalterschaft aufgehoben wurde.

7,5% des Einkommen (exkl. Pflegegeld, gesamt EUR 8.776,08 EUR 658,21
2. Tätigkeitsjahr, aliquot für 4 Monate
5% des Einkommens (exkl. Pflegegeld, gesamt EUR 2.925,36 EUR 146,27
Telefon-, Kopier- und Fahrtspesen, pauschal EUR 85,00
Porti pauschal EUR 45,00
---------------------------------------------------------------------------------------
Gesamtsumme EUR 934,38

SALDO vom 30.09.2011 EUR 1879,61



In dieser Zeit habe ich monatlich ein Taschengeld von Euro 280,- erhalten für die Deckung meines Lebensbedarfes (Lebensmittel, sonstiger Bedarf).



Frage 1

Inwieweit trifft es auf mich zu, dass Ansprüche auf Entschädigung, Aufwandsersatz oder Entgelt dem Sachwalter nur dann zustehen, wenn dadurch nicht die Lebensbedürnisse des Betroffenen gefährdet sind?

Fallen notwendige Erhaltungsarbeiten der Wohnung darunter?
(Ausmalen nach 14 Jahren, neuer Fußboden, nach 14 Jahren, bzw Bedarf an Winterbekleidung).


Frage 2

Wäre eine Anfechtung gegen die Entschädigung des Antwalts rechtmäßig, da ich aufgrund meines geringen Einkommens Anspruch auf Verfahrungshilfe hätte?


Frage 3

Worauf muss ich bei einem Antrag auf vorläufig kostenlose Beigebung eines Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin beachten, wenn dieser mündlich bei Gericht geäußert wird?



Danke für Eure Antworten im Voraus

MfG



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 20.10.2011, 21:44

...besachwaltert wird man an sich eher immer unfreiwillig bzw. wird vom Gericht nur ein Sachwalter bestellt, wenn es sonst nicht anders geht, daher könnte das in deinem Fall eine erhöhte Zumutbarkeitsgrenze in puncto Kosten bedeuten. Oder hast du dich freiwillig durch einen Sachwalterverein besachwaltern lassen und einen eigenen Vertrag vereinbart?

Die Kosten werden ansonsten vom Gericht nach hoffentlich pflichtgemäßem Ermessen dem Sachwalter nach der weit auslegbaren Formel "soweit die Lebensbedürfnisse des Betroffenen eben nicht gefährdet sind" zugesprochen.

Kommt also auf die Rechtsauffassung des Gerichts an und nicht auf die des Anwalts! - aber man kann ja versuchen, den zuständigen Richter anzurufen am Gericht und nachfragen wie sie auf den Betrag kommen und überhaupt...

Behaupten Betroffene aber durch eine Pflichtverletzung des Sachwalters einen Schaden erlittenen zu haben, was aber erst bewiesen werden muss, dann haftet der Sachwalter und wird schadenersatzpflichtig, wobei für professionelle Sachwalter wie Rechtsanwälte erhöhte Sorgfaltspflicht gilt.

Verfahrenshilfe kannst du beim wöchentlichen Amtstag am örtlichen Bezirksgericht anbringen und dich gleichzeitig anhand der konkreten Unterlagen rechtlich beraten lassen. Abgesehen von der Bedürftigkeit ist für die Gewährung von Verfahrenshilfe von Bedeutung, dass der Fall nicht völlig aussichtslos sein darf.

lg Hank 8) 8) 8) 8)

ollnigg
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Registriert: 19.10.2011, 17:22

Beitrag von ollnigg » 21.10.2011, 10:45

Hallo Hank,

War damals freiwillig bei Gericht und habe für mich selbst einen einstweiligen Sachwalter bestellt (ein eher seltener Fall).

Hab hier eine Broschüre vom Bundesministerium für Justiz aus dem Jahr 2007 zum Thema Sachwalterschaft.
Allerdings sind mir da noch ein paar Dinge unklar:



Ansprüche auf Entschädigung, Aufwandersatz oder Entgelt stehen dem Sachwalter nur dann zu, wenn dadurch nicht die Lebensbedürfnisse des Betroffenen gefährdet sind.

Was ist damit konkret gemeint? Auch Instandssetzungsarbeiten der Wohnung? zB Ausmalen der Wohnung, Reparaturen im Bad.

Was sind anerkannte Lebensbedürfnisse?


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Entgelt/Rechtsanwälte und Notare, die als Sachwalter bestellt worden sind, bekommen für die rechtliche Vertretung vom Betroffenen ein angemessenes Entgelt. Kein Hornorar beommen Sie, wenn die Kosten von der Gegenseite übernommen werden oder WENN der Betroffene zB. wegen seines geringen Einkommens Anspruch auf Verfahrenshilfe hätte.

Habe im gesamten Zeitraum der Sachwalterschaft nur Mindestsicherung & Notstand bezogen.
Es waren/sind keine Vermögenswerte darüberhinaus vorhanden gewesen.

Die Rechtliche Vertretung von Betroffenen heißt, insgesamt dir Arbeit des Rechtsanwalts in meinem Fall oder nur dessen Vertretung, zB. wenn ein Gläubiger klagt?




Danke für eine Antwort im Voraus :)

Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 24.10.2011, 23:32

Juristischer Standardsatz "Es kommt darauf an".

Es kommt also drauf an, wie die Wohnung instand gesetzt wurde - Wohnen ist ein Grundrecht, eine schnelle Interverbindung, ein Flachboiler oder ein offener Kamin eher nicht.

Abgesehen davon sind die Termini „Sachwalter” und „Sachwalterschaft” sowieso unglücklich gewählt, denn es steht nicht eine Sache, sondern ein Mensch als betroffene Person im Mittelpunkt.

Die Sachwalterschaft beschränkt sich also nicht auf bloße Vermögensvorsorge, sondern auf die komplette Personen(für)sorge.

Im Vordergrund steht das „Wohl des Betroffenen” und nicht das der Erben oder naher Angehöriger usw., deswegen ist der Sachwalter verpflichtet Belege etc. zu sammeln und aufzubewahren, um genau Rechnung legen zu können..

Ziel des Gesetzgebers war eine Verringerung besachwalteter Personen, tatsächlich ist die Tendenz aber wegen der demoskopischen Entwicklung sowie wegen fehlender und rigider Personalpolitik z.B. in der Altenpflege in Österreich stark steigend. Wegen ein bisschen Taschengeld wird schon eine Sachwalterschaft abgeschlossen, weil die Heime kein Geld für Personal haben, so schaut's aus, leider.

Jeder Mensch ist ein eigener Fall, da bringt's weder eine juristische noch eine soziale Massenabfertigung, d.h. man müsste deinen Fall konkret anhand der Unterlagen genau anschauen, was aber den Rahmen eines Internetforums bei weitem sprengen würde.

Hank 8) 8) 8)

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