Plötzlicher Exekutionstitel vom Gericht

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alles1
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Plötzlicher Exekutionstitel vom Gericht

Beitrag von alles1 » 02.10.2011, 12:36

Hallo nochmal,

aufgrund eines hier bereits geschilderten strafrechtlichen Vorfalls wurde mir das Finanzamt an den Hals gehängt. Die sind einfach hergegangen und haben sämtliche Geldflüsse, die über mich und zwei weitere Familienangehörige gingen, mir angehängt. Das nicht ohne Grund, denn so ist es dem Fiskus möglich, einen Erwerb über die Kleinunternehmerregelung vorzuwerfen und so zu einer beträchtlichen Summe an Abgabennachforderung zu kommen. Dabei hatte ich nie gewerbsmäßig gehandelt. Allerdings sieht es das Finanzamt aufgrund eines "falschen" Gerichtsurteils (gewerbsmäßiger Betrug) anders. Die vom Finanzamt geben zu, dass es sich um eine grobe Schätzung handelt. Allerdins ist die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen, denn ich habe Möglichkeit in Berufung zu gehen, was ich auch wahrnehmen werde.

Trotz alledem haben die die ganzen Unterlagen an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft weitergeleitet und die stellen eine Forderung von etwa 17.000 Euro an Krankenversicherungs- und Pensionsbeiträge, weil ich zwei Jahre gewerblich tätig gewesen sein soll.

Das Skurrile daran ist ja, dass von denen vor der gerichtlichen Exekution zwar zig Briefe mit Erlagscheinen zugestellt wurden, jedodoch nicht an mich, sondern an die Adresse meiner Mutter. Sie hielt es für Werbepost, da es nicht eingeschrieben war, und erst als Monate später eine Exekutionsbewilligung vom Gericht reinflatterte, reagierte meine Mutter und übergab mir sämtliche Unterlagen.

Ich wandte mich an das Bezirksgericht, weil ich aufgrund des Zustellmangels nicht die Möglichkeit hatte, den Sachverhalt direkt mit der SVA zu klären. Außerdem hatte ich versucht zu erklären, dass die Exekution auf falschen Angaben beruht. Das gericht hatte abgeblockt, weil es denen nicht zusteht, die Angaben zu überprüfen. Kurze Zeit später wurde die Exekution bewilligt, weil die entstanden Barauslagen wirklich angelaufen sein sollen. Komisch, zuerst will man es nicht überprüfen können und dann dann will man wissen, dass die Angaben stimmen. Weil ich mit der Situation überfordert bin, bat ich um einen unentgeltlichen Anwalt, doch daraus wurde nichts.

Nun kann ich noch in Rekurs gehen, aber ich habe da wenig Hoffnung. Ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe wirklich, dass Ihr mit weiterhelfen könnt, was ich noch machen könnte, um das alles abzuwenden, auch was die Angelegenheit mit dem Finanzamt angeht

Vielen Dank schonmal für Eure Mühe!
Liebe Grüße.



Hank
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Beitrag von Hank » 06.10.2011, 00:34

Erstens handelt es sich nicht um einen Zustellmangel, die Post wurde ziemlich sicher ordnungsgemäß zugestellt - wenn Sie bei der Mutter gemeldet sind bzw. als Postadresse angegeben haben, müssen Sie die Post mit gewöhnlicher Sorgfalt behandeln. Schriftstücke der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für Werbepost zu halten ist recht unglaubwürdig, außer man kann nachweisen, dass man dazu psychisch nicht in der Lage ist.

Die Finanzstrafen sind sowieso immer höher und massiver als die Strafurteile

Ein wesentliches Anliegen der EO ist allerdings ein möglichst schuldnerschonendes Vorgehen, viele Gegenstände, z.B. zur Berufsausübung können nicht gepfändet werden oder sind der Exekution völlig entzogen, das „Existenzminimum” bei Arbeitseinkommen.

Über den Exekutionsantrag wird in der Regel allein aufgrund der Aktenlage, also ohne Anhörung des Verpflichteten mit Exekutionsbewilligungsbeschluss entschieden.

Der Verpflichtete erfährt daher von der Bewilligung der Exekution häufig erst nach Beginn des Vollzugs (Überraschungseffekt!!), etwa durch Zustellung des Bewilligungsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher bei der Pfändung.

Die EO ist auf alle Fälle ein juristisches Spezialgebiet mit vielen Rechtsbehelfen und Klagsarten wie Einspruch, Widerspruch oder Oppositionsklage usw., manches muss vor Zivilgerichten verhandelt werden, manches nicht. Guter Rat ist in solchen Fällen eher teuer...

Verfahrenshilfe ist eigentlich nur eine theoretische Möglichkeit im Zivilverfahren - man muss schon ziemlich bedürftig sein und der Fall halbwegs wichtig sein bzw. nicht aussichtslos sein, damit diese bewilligt wird. Außerdem sind Sie scheinbar ein Umgehungsprofi, und das wird in Zeiten knapper Budgets verständlicherweise nicht auch noch mit einem Gratisanwalt belohnt.

Hank 8) 8) 8) 8) 8)

alles1
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Beitrag von alles1 » 14.10.2011, 19:07

Recht herzlichen Dank für deine ausführliche Erläuterung, auf die ich gerne eingehe!

Also Zustellmangel deshalb, denn als die Sache mit dem Finanzamt war, war ich noch bei der Mutter gemeldet. Sehr viel später bekam ich ich es mit der SVA zu tun und zu dem Zeitpunkt hatte ich den Wohnort längst gewechselt. Meine Mutter kennt sich mit den Dingen nicht aus, schon gar nicht, wenn es sich um unauffällige Briefe mit der Aufschrift SVA handelt, und nimmt nur eingeschriebene Briefe ernst.

Wie geht man bei dem Einspruch, Widerspruch und der Oppositionsklage am besten vor? Du meinst zwar, dass guter Rat teuer ist, aber darf man von seinem Recht nicht Gebrauch machen, nur weil man es sich nicht leisten kann? :(

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