Logo zurück fordern

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officegirl
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Logo zurück fordern

Beitrag von officegirl » 07.10.2011, 18:41

hallo!

Habe ein Problem bezüglich eines Logos, welches ich gerne selbst verwenden möchte!

Vor einem Jahr hat mein Schwager ein Logo für mich gemacht, dass ich dem Klub zur Verfügung gestellt habe und der Obmann durfte es mitgestalten. Mein Schwager ist Grafiker und hat ein Gewerbe, aber hat damals dafür nichts verlangt.

Ich habe dem Obmann die Dateien zur Verfügung gestellt, da er die Homepage verwaltet hat. Ich selbst bin Kassier und werde die Mitgliedschaft kündigen, da Versprochenes nicht gemacht wurde und ich den Club wechseln muss, um an Wettbewerben teilnehmen zu können.

Durch die Ansprache dieses Themas kam es zum Streit und deshalb wird der Obmann das Logo weiterhin verwenden, auch wenn ich ihn bitte mir das Logo zu überlassen.

Da ich aufgrund der Kündigung dem Klub einen Brief senden muss, möchte ich in diesem das Logo zurückfordern!

Ist es rechtlich gesehen erlaubt das Logo zurück zu fordern?
Könnte mein Schwager nachträglich eine Rechnung senden, wenn ich den Klub vor die Wahl stelle das Logo innerhalb einer Frist nicht mehr zu verwenden bzw. nach dieser einer Rechnungslegung durch meinen Schwager zustimmen?

Ich danke Euch schon im Voraus für eure Bemühungen!



Fritz Benedict
Beiträge: 8
Registriert: 07.10.2011, 10:25

Beitrag von Fritz Benedict » 07.10.2011, 18:48

Da das "Überlassen" des Logos damals anscheinend an keinerlei Bedinungen geknüpft war und auch kein Rechtsgeschäft im Sinne des ABGB geschlossen wurde, dürfte es schwierig sein hier noch - nachträglich - Besitzansprüche zu stellen. Ihr habt dem Obmann beide, bereitwillig und im vollen Besitz eurer geistigen Fähigkeiten - das Logo zur freien Verwendung gegeben, daher ist es, meiner bescheidenen Ansicht nach, nicht möglich hinterher noch etwas zu fordern.

Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.10.2011, 02:25

Der Verein jedenfalls wird ja einen gewissen (gemeinnützigen) erfüllen sollen und das dürfte eine gewisse Grundlage für eventuelle Verwendungs- und Unterlassungsansprüche begründen können, auch grober Undank und sonstige wichtige Gründe wie Missbrauch könnten eine Wandlung der Nutzungsvereinbarung (Urheberrechte) z.B. Irrtumsanfechtung herbeiführen, Verjährungszeit: drei Jahre ab Kenntnis.

Die Frage ist immer wie wichtig die Angelegenheit tatsächlich ist und welches Beweismaterial vorliegt, weil vor Gericht geht's immer um Beweise - wurde das Logo geliehen oder geschenkt?

Persönliches Hick-Hack ohne sachlich überzeugende Hintergründe und ohne Streitwert ist durch einen kostspieligen und zeitaufwendigen Zivilprozess kaum beizulegen.

Müsste man sich wieder das Logo und die Unterlagen, die Statuten usw. genau anschauen.

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