Verschwiegenheitspflicht

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12341
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Verschwiegenheitspflicht

Beitrag von 12341 » 07.10.2011, 14:31

Hallo!

Ich wäre sehr dankbar wenn man mir folgende Fragen beantworten würde:

1) Darf ein Vater der Arzt ist, zu einer potenziellen Freundin seines 35 jährigen Sohnes gehen, und diese von der HIV Infektion seines Sohnes in Kenntnis setzen? Der Sohn und die potenzielle Freundin haben bis dahin nur über Blickkontakt geflirtet. Die potenzielle Freundin verliert nach dem Gespräch mit dem Vater das Interesse am Sohn und wendet sich von ihm ab. Der Sohn hat so niemals die Möglichkeit zu eine Beziehung, auch wenn er selbstverständlich seiner Freundin von seiner Infektion erzählen würde.

2) Darf ein Vater der Psychiater ist, zu einer potenziellen Freundin seines 35 jährigen Sohnes gehen, und diese von der schweren Borderline Persönlichkeitsstörung seines Sohnes in Kenntnis setzen? Er selbst hat die Erkrankung bei seinem Sohn erkannt, seinem Sohn jedoch nie mitgeteilt. Nur durch einen Zufall erfährt der Sohn von einer dritten Person, von der Diagnose die sein Vater für ihn gestellt hat. Der Sohn und die potenzielle Freundin haben bis dahin nur über Blickkontakt geflirtet. Die potenzielle Freundin verliert nach dem Gespräch mit dem Vater das Interesse am Sohn und wendet sich von ihm ab. Der Sohn hat so niemals die Möglichkeit zu eine Beziehung.

3) Darf eine Mutter und Ärztin, deren 35 jährige Tochter an Inkontinenz leidet, hinter dem Rücken der Tochter ohne Wissen und Einverständnis der Tochter, mit anderen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten über die Erkrankung der Tochter sprechen?

In allen 3 Fällen stellt sich mir die Frage, ob ein Vater der Arzt ist bzw. eine Mutter die Ärztin ist, eine Diagnose für ihr erwachsenes Kind (dieses "Kind" weiß nicht, daß es als Patient von seinem Elternteil angesehen wird, es würde das auch nicht wollen) stellen darf und anschließend nur als Vater bzw. Mutter anderen Menschen von der Erkrankung seines bzw. ihres Kindes mitteilen darf. Als Arzt/Ärztin unterliegt er/sie ja der Verschwiegenheitspflicht. Aber ist er/sie als Vater/Mutter berechtigt mit anderen Menschen von der Erkrankung seines/ihres Kindes zu sprechen?

Gibt es eine Erkrankung oder einen Fall, bei der die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gerechtfertigt ist?

Im 2. Fall interesssieren mich noch zusätzlich die Fragen:
1. Ob es rechtens ist, wenn ein Psychiater und Vater seinem Sohn nicht mitteilt, daß er krank ist, dafür aber sein Umfeld davon in Kenntnis setzt.
2. Ist es grundsätzlich erlaubt, für eine Psychiater innerhalb der Familie Diagnosen zu erstellen? (Er kann da ja alles behaupten, der Sohn würde sich so und so verhalten, ... deshalb hat er ... Vater-Sohn-Konflikte/Erbschaftsstreitigkeiten können so auf sehr grausliche Weise ausgetragen werden.)

Vielen Dank im Voraus!



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 10.10.2011, 01:51

Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, also auf die Persönlichkeit der Beteiligten und den Umständen - es sind alles immer Abwägungsentscheidungen, die immer mit Sorgfalt und Bedacht zu treffen sind.

Verschwiegenheitspflicht eines Arztes oder Beamten ist "nur" sowas wie ein Berufsgeheimnis und das hat seine Grenzen wo es z.B. um Persönlichkeitsrechte geht.

Andererseits muss auch die Öffentlichkeit bzw. die Allgemeinheit geschützt werden, daher gilt so etwas wie die Sachverständigenhaftung, d.h. ein Arzt haftet für Schäden, die durch sein Schweigen bzw. Nichtschweigen verursacht werden.

Man müsste z.B. aufpassen, wie groß der öffentliche Rahmen ist, in welchem Tatsachen gestreut werden, denn es könnte auch der strafrechtliche Tatbestand der Ehrenbeleidigung erfüllt sein und zivilrechtlicher Schadenersatz wegen erlittener Kränkung fällig werden, wenn eine ungeeignete Personengruppe davon Kenntnis erhält.

Erbangelegenheiten werden, damit eben alles ohne Grausamkeiten über die Bühne geht, sowieso immer vom Gericht abgehandelt, d.h. im Zweifelsfall wird ein vom Gericht bestellter Gutachter befragt.

Und wer sagt überhaupt, dass sich die potenzielle Freundin vom Sohn abwenden würde? Ich weiß eine AIDS-Hilfe-Mitarbeiterin, eine Dr. Psychologin, die sich in den AIDS-Kranken Rockmusiker mehr oder weniger verliebt hat - sie waren jedenfalls ständig gemeinsam in der Öffentlichkeit zu sehen. Franky, ein Salzburger, ist seit September 2004 tot.

All the best, Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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